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03.11.2023|Projekt-ID 266185|Meldungsnummer 1367285|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 03.11.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,  zu Hdn. von Projektmanagement Nord, Brühlstrasse 3,  4800  Zofingen,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 482 75 11,  Fax:  +41 58 482 75 90,  E-Mail:  zofingen@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,  zu Hdn. von N01, MP-080229, 6S LUHÄ, Los 7.2 LWL- und NS-Provisorium, Brühlstrasse 3,  4800  Zofingen,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 482 75 11,  Fax:  +41 58 482 75 90,  E-Mail:  beschaffung.zofingen@astra.admin.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

20.11.2023
Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 24.11.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 20.11.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 05.01.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Es sind 1 Exemplar des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag bis 16:00) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1.5 Datum der Offertöffnung:

12.01.2024, Bemerkungen:  Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

N01, 080229, 6S LUHÄ: Los 7.2 LWL-NS-Provisorien. Provisorische Anlagen: Lieferung, Installation und Rückbau von NS- und LWL-Anlagen (Barrieren, VTV, GFS, VK, ESP, Pumpwerke) während der Bauphasen.

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

MP-080229

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45311000 - Installation von Elektroanlagen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Der 21.9 km lange Nationalstrassenabschnitt zwischen den Verzweigungen Luterbach und Härkingen gehört zu den Strecken mit regelmässigen Kapazitätsüberlastungen.

Im Abschnitt Luterbach – Härkingen ist nun eine Erweiterung um je einen Fahrstreifen pro Fahrtrichtung vorgesehen. Der Projektperimeter ist in drei Abschnitte eingeteilt.

Damit mit den Hauptarbeiten im Abschnitt West begonnen werden kann, sind Vorbereitungsarbeiten erforderlich.

2.7 Ort der Ausführung

N01, Verzweigung Luterbach – Verzweigung Härkingen / WH Oensingen / Filiale Zofingen / Werk des Unternehmers

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.01.2024, Ende: 31.12.2035
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

ZK1: Preis; - ZK1.1 Bereinigte Angebotssumme  Gewichtung 40% 
ZK2: QUALITÄT AUSRÜSTUNGEN UND AUSFÜHRUNGEN, GEWICHTUNG 30%, unterteilt in: - ZK2.1: Qualität der eingesetzten Produkte und Materialien  Gewichtung 15% 
- ZK2.2: Auftrags-/Risikoanalyse, Bauprogramm und Vorgehen des Anbieters,  Gewichtung 15% 
ZK3: ORGANISATION, GEWICHTUNG 30%, - ZK3.1: Projektleiter (Gesamtverantwortlicher)  Gewichtung 15% 
- ZK3.2: Bauleitender Monteur  Gewichtung 10% 
- ZK3.3: Organisation  Gewichtung 5% 
Erläuterungen:  Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.

Preisbewertung
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der übrigen Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.

2.13 Ausführungstermin

Beginn 06.01.2024 und Ende 31.12.2032
Bemerkungen: Bauphase 1: 2024 bis 2027
Bauphase 2: 2028 bis 2030
Bauphase 3: 2030 bis 2032

Die Bauphasen sowie die Termine wurden nach heutigem Kenntnisstand festgelegt.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ausführungen um Pflichtenheft

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde.

3.3 Zahlungsbedingungen

45 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.

Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten.
Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „keine“ bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden.
Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein.

Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 70% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmer werden mitbewertet.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.
Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind nicht zugelassen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Technische Leistungsfähigkeit (Firmenerfahrung/-referenz)
EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Fachliche Leistungsfähigkeit der Schlüsselperson
EK4: Verfügbarkeit der Schlüsselperson
EK5: Leistungsanteil Unterakkordanten

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK1: Ein Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten als Einzelunternehmen oder als federführende Firma in einer Arbeitsgemeinschaft mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich mit Angabe von Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer. Der Grossteil der Leistungen muss durch den Anbieter (als Einzelunternehmen oder als federführende Anbieter der Arbeitsgemeinschaft) geleistet worden sein.
Als vergleichbar gilt eine Referenz, welche alle folgenden Anforderungen erfüllen:
-Fachbereiche Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA) mit mindestens folgenden Fachbereichen: FB1 (Energie) und FB7 (Kabelanlagen) sowie Verkabelungsarbeiten für einen weiteren Fachbereich.
-Neubau oder Sanierung der BSA-Anlagen offene Strecke im Kontext der Nationalstrassen oder Hochleistungsstrassen.
-Investitionsvolumen ≥ 3 Mio. (BSA-Bausumme der betreffenden Fachbereiche des Referenzprojekts)
-Projekt abgeschlossen
-Arbeiten unter Verkehr

Zu EK2: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages
Auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag sind folgende Nachweise einzureichen:
-Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate
-Betreibungsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate
-Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV
-Bestätigung SUVA/ESTV

Zu EK3: Für die Schlüsselperson (Projektleiter, Gesamtverantwortlicher): Ein Referenzprojekt in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich mit Angabe von Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer. Der Grossteil der Leistungen muss durch den Anbieter (als Einzelunternehmen oder als federführende Anbieter der Arbeitsgemeinschaft) geleistet worden sein.
Als vergleichbar gilt eine Referenz, welche alle folgenden Anforderungen erfüllen:
-Fachbereiche Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA) mit mindestens folgenden Fachbereichen: FB1 (Energie) und FB7 (Kabelanlagen) sowie Verkabelungsarbeiten für einen weiteren Fachbereich.
-Neubau oder Sanierung der BSA-Anlagen offene Strecke im Kontext der Nationalstrassen oder Hochleistungsstrassen.
-Investitionsvolumen ≥ 3 Mio. (BSA-Bausumme der betreffenden Fachbereiche des Referenzprojekts)
-Projekt abgeschlossen
-Arbeiten unter Verkehr

Zu EK4: Nachweis der Verfügbarkeit der Schlüsselperson (Projektleiter und Bauleitender Monteur) während der nächsten zwei Jahren ab Auftragsbeginn. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten.
Mindestverfügbarkeit Projektleiter 40%.
Mindestverfügbarkeit Bauleitender Monteur 40%.

Zu EK5: Max. 70% der Arbeiten darf über Subunternehmer erbracht werden.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch
Bemerkungen: Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen.

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 03.11.2023  bis  05.01.2024
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

4.3 Begehungen

Es findet keine Begehung statt.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Keine.

4.6 Sonstige Angaben

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich;
4. Angebote der Firma Sensor Elektronic GmbH, Adlikerstrasse 79, 8105 Regensdorf oder Angebote, an welchen sich die Sensor Elektronic GmbH in irgendeiner Weise beteiligt, sei es in Bietergemeinschaft, sei es als Subunternehmerin oder Lieferantin, werden gestützt auf Art. 44 Abs. 1 lit. h BöB vom Beschaffungsverfahren ausgeschlossen.
5. Die für ein vollständiges und gültiges Angebot einzureichenden Unterlagen und deren Gliederung sind im Dokument «Inhaltsverzeichnis» (gemäss Ausschreibungsunterlagen) festgelegt.
6. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird ASTRA-intern bestimmt.
7. Der Zeitpunkt des Beginns wurde nach dem heutigen Kenntnisstand festgelegt.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch)

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.