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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1367545
03.10.2023|Projekt-ID 261736|Meldungsnummer 1367545|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 03.10.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich, Tiefbauamt, Realisierung,  zu Hdn. von Livio Schenardi, Werdmühleplatz 3,  8001  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 412 27 26,  E-Mail:  livio.schenardi@zuerich.ch,  URL www.stadt-zuerich.ch/tiefbauamt

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Alarmwertprogramm Kreis 10, Lärmsanierung Pflichtfenster, Holz-Metallfenster
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Einbau von Schallschutzfenster
Bausumme 0,60 Mio. Franken

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  44221100 - Fenster
Baukostenplannummer (BKP): 2211 - Fenster aus Holz/Metall

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Klarer Fenster AG, Gröblistrasse 14,  9014  St. Gallen,  Schweiz,  Telefon:  +41 71 272 10 10,  E-Mail:  klarer@klarer.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 486'260.85 mit MWSt.8.1%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Aufgrund der Eignungs- und Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 21.07.2023
Meldungsnummer 1351763

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 28.09.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.