Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 03.10.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich
Amt für Raumentwicklung
Beschaffungsstelle/Organisator: Abteilung Archäologie und Denkmalpflege, Stettbachstrasse 7,
8600
Dübendorf,
Schweiz,
Telefon:
043 259 69 00,
E-Mail:
ad@bd.zh.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Rettungsgrabung USZ
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71351914 - Archäologische Untersuchungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: SPAU GmbH, In den Hirschgärten 1,
35516
Münzenberg,
Deutschland,
Telefon:
+49 6004 6946738,
E-Mail:
Piffko@SPAU-GmbH.de
Preis (Gesamtpreis):
CHF 801'018.75 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: In sorgfältiger Abwägung der entgegenstehenden Interessen kommt die Baudirektion zum Schluss, dass das öffentliche Interesse an der zuverlässigen Bereitstellung der Gesundheitsinfrastruktur das Interesse an einer vollständigen Rettungsgrabung überwiegt. Der Bau des Campus Mitte 1/2 ist ein Schlüsselelement in der Spitalplanung. Eine zu weit reichende Verzögerung hätte Auswirkungen auf die Gesamtplanung und es bestünde die Gefahr einer unzureichenden medizinischen Grundversorgung. Die Rettungsgrabungen würden auch mit Einsatz aller Beschleunigungsmassnahmen bis ca. Ende Mai 2024 dauern. Da es sich um einen unerwarteten Fund dieses Ausmasses handelt, welcher zudem nicht vorhersehbar war, konnte er nicht in die Gesamtplanung einbezogen werden. Um die Grabung bis Anfang Dezember 2023 zu bewerkstelligen und möglichst wenig vom Schutzobjekt zu zerstören, wird die Beschaffung so dringlich, dass kein offenes oder selektives Verfahren durchgeführt werden kann (gemäss §10 Abs. 1 lit. d. SVO).
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 18.08.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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