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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1368185
05.10.2023|Projekt-ID 254707|Meldungsnummer 1368185|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 05.10.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: I-AEP-PJM-RWT-T6,  zu Hdn. von Julien Carra, Rue de la Gare de Triage 5,  1020  Renens,  Schweiz,  Telefon:  +41 79 727 66 10,  E-Mail:  julien.carra@sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Modernisierung der Broye-Linie Los 15 - Bahnhöfe Henniez, Granges-Marnand und Trey Tiefbauarbeiten
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Arbeiten, hauptsächlich Tiefbau- und Stahlbetonarbeiten, in den Bahnhöfen Henniez und Granges-Marnand und Rückbau der Haltestelle Trey unter Bahnbetrieb.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: F. Bernasconi et Cie SA, Les Geneveys-sur-Coffrane, rue du Premier-Mars 20,  2206  Geneveys-Coffrane,  Schweiz,  Telefon:  +41 32 857 14 15,  E-Mail:  technique@bernasconisa.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'415'480.95 ohne MWSt.
Bemerkung: Mit Regie

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Den Zuschlag erhält das Unternehmen mit der höchsten Gesamtrentabilität auf der Grundlage der in unseren Ausschreibungsunterlagen geforderten Unterlagen. Der Preis war ausschlaggebend.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 29.03.2023
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1325471

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 05.10.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Mit der Beschwerde kann nur die Feststellung beantragt werden, dass die Verfügung Bundesrecht verletzt (Art. 52 Abs. 2 BöB).
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.