Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 05.10.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: I-AEP-PJM-RWT-T6,
zu Hdn. von
Julien Carra, Rue de la Gare de Triage 5,
1020
Renens,
Schweiz,
Telefon:
+41 79 727 66 10,
E-Mail:
julien.carra@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Modernisierung der Broye-Linie
Los 15 - Bahnhöfe Henniez, Granges-Marnand und Trey
Tiefbauarbeiten
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Arbeiten, hauptsächlich Tiefbau- und Stahlbetonarbeiten, in den Bahnhöfen Henniez und Granges-Marnand und Rückbau der Haltestelle Trey unter Bahnbetrieb.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: F. Bernasconi et Cie SA, Les Geneveys-sur-Coffrane, rue du Premier-Mars 20,
2206
Geneveys-Coffrane,
Schweiz,
Telefon:
+41 32 857 14 15,
E-Mail:
technique@bernasconisa.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'415'480.95 ohne MWSt. Bemerkung: Mit Regie
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält das Unternehmen mit der höchsten Gesamtrentabilität auf der Grundlage der in unseren Ausschreibungsunterlagen geforderten Unterlagen. Der Preis war ausschlaggebend.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 29.03.2023
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1325471
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 05.10.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Mit der Beschwerde kann nur die Feststellung beantragt werden, dass die Verfügung Bundesrecht verletzt (Art. 52 Abs. 2 BöB).
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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