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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1368311
05.10.2023|Projekt-ID 260906|Meldungsnummer 1368311|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 05.10.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: PSI Paul Scherrer Institut
Beschaffungsstelle/Organisator: PSI Paul Scherrer Institut
Sektion Immobilien,  zu Hdn. von Lukasz Rosik, Forschungsstrasse 111,  5232  Villigen-PSI,  Schweiz,  Telefon:  056 310 29 08,  E-Mail:  lukasz.rosik@psi.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Neubau Labor QMMC-WLGB
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Auftragsbeschrieb: Der Neubau des Laborgebäudes WLGB ist als gesamtes ausgeschrieben und durch einen Generalunternehmer zu erstellen. Die Schnittstelle der Arbeiten zwischen Generalunternehmer und Mieterausbau ist im Schnittstellenpapier (siehe Unterlagen) definiert.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Gross Generalunternehmung AG, Kirchgasse 7,  5200  Brugg,  Schweiz,  Telefon:  056 460 46 58,  E-Mail:  christoph.hilpert@gross-ag.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 17'442'394.00 mit MWSt.8.1%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 04.07.2023
im Publikationsorgan: simap
Meldungsnummer 1348469

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 04.10.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.