Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 06.10.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Flughafen Zürich AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Flughafen Zürich AG Postfach 8058 Zürich-Flughafen,
zu Hdn. von
Elida Zulji, Im Circle 16,
8058
Zürich-Flughafen,
Schweiz,
Telefon:
+41438164717,
E-Mail:
elida.zulji@zurich-airport.com
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Ersatzbeschaffung von drei voll elektrischen Abfallsammelfahrzeugen mit Niederflurkabine
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Ersatzbeschaffung von drei voll elektrischen Abfallsammelfahrzeugen mit Niederflurkabine
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34144510 - Fahrzeuge für Abfall, | | 34144900 - Elektrofahrzeuge |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: MWST-Gruppe, Mercedes-Benz Automobil AG, Goldschlägistrasse 19-21,
8952
Schlieren,
Schweiz,
Telefon:
044 738 38 38,
E-Mail:
patrick.hoehener@merbag.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'971'000.00 ohne MWSt. Bemerkung: Gesamtkosten für 3 Fahrzeuge
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die eingegangenen Offerten wurden nach den Kriterien Angebotspreis (60%), Anforderungen gemäss Anforderungskatalog (30%) und Referenzen (10%) beurteilt. Es wurde demjenigen Anbieter den Zuschlag erteilt, welcher die 3 Zuschlagskriterien in der Summe am besten erfüllt hat.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 15.08.2023
im Publikationsorgan: simap
Meldungsnummer
1356915
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 06.10.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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