Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 06.10.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Produktion Personenverkehr, PP-F-EK-EET-SOU,
zu Hdn. von
Alexandra Kowalkowski, Wylerstrasse 123/125,
3000
Bern 65,
Schweiz,
Telefon:
+41 848 446 688,
E-Mail:
alexandra.kowalkowski@sbb.ch,
URL
www.sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Rahmenwerkliefervertrag MITRAC
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
MITRAC ist eine modulare Leittechnik-Plattform, welche in den SBB Fahrzeugen der Flotte ICN verbaut ist. MITRAC verfügt neben Hardware-Modulen über voneinander abhängige Applikationssoftware und Firmware mit je proprietärem Code.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34600000 - Eisenbahn- und Straßenbahnlokomotiven und rollendes Material sowie zugehörige Teile |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ALSTOM Schweiz AG, Brown-Boveri-Strasse 5,
8050
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 844 845 845,
E-Mail:
info@alstom.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 43'353'677.00 ohne MWSt. Bemerkung: Preisangabe inklusive Optionen
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die vorliegende Vergabe weist immaterialgüterrechtliche Besonderheiten auf. Die massgebenden Rechte des geistigen Eigentums über die Geräte inkl. deren proprietärer Software liegen bei der Zuschlagsempfängerin. Eine angemessene Alternative gibt es im Markt nicht. Es erfolgt deshalb eine freihändige Vergabe gestützt auf Art. 21Abs. 2 lit. c BöB.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 27.09.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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