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30.10.2023|Projekt-ID 266473|Meldungsnummer 1368497|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 30.10.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,  zu Hdn. von Projektmanagement Süd, Brühlstrasse 3,  4800  Zofingen,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 482 75 11,  Fax:  +41 58 482 75 90,  E-Mail:  zofingen@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,  zu Hdn. von MP-180073 IP-Netz F3 - Los 11.2 LWL GEXI regional, Brühlstrasse 3,  4800  Zofingen,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 482 75 11,  Fax:  +41 58 482 75 90,  E-Mail:  beschaffung.zofingen@astra.admin.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

13.11.2023
Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 17.11.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 13.11.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 11.12.2023, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr, Freitag bis 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1.5 Datum der Offertöffnung:

18.12.2023, Bemerkungen:  Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Im Rahmen des Projektes IP Netz F3 Phase 3 werden in der GE XI die LWL-Transitkapazitäten erhöht.

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

MP-180073

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45311000 - Installation von Elektroanlagen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von:
10 km LWL-Kabel SM-144 A2 Tunnel
8 km LWL-Kabel SM-48 A4 offene Strecke
2 km LWL-Kabel SM-48 A2 offene Strecke
6 Stk. Baugruppenträger (BGT) 19" 4HE
6 Stk. Kabelregal 2HE fix
56 Stk. KEV-Modul 3HE/7TE (für Einbau in BGT 19" 4HE)
1 Stk. Messungen SM-144
2 Stk. Messungen SM-48
Patchungen

Folgende Leistungen sind ebenfalls Bestandteil:
- Engineering
- Realisierungspflichtenheft (RPH)
- Dokumentation

2.7 Ort der Ausführung

N02/N04 Nationalstrassenperimeter GE XI / WH Flüelen / Filiale Zofingen / Werk des Unternehmers

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 19.02.2024, Ende: 26.11.2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

ZK1: Preis  Gewichtung 50% 
ZK2: Qualität 25%; ZK2.1: Bauprogramm Zeigen Sie auf, wie Sie für die Kabelzüge vorgehen. •Vorgehen für die Aufnahmen der Installationswege •Kabelzüge mit dem Ablauf und die dazu notwendigen Zeitfenster für die Sperrungen (Anzahl der Fahrstreifen) aufgegliedert auf die Teilstrecken •Vorgehen bei den LWL-Spleissungen mit Aufstellung der Hilfsmittel inkl. Datenblatt •Vorgehen bei den LWL-Messungen mit Angabe der Messmittel inkl. Datenblatt •Zusammenstellung der vorgesehen Maschinen (max. 3 Seiten A4 mit Skizze und Beschreibung, nicht eingerechnet die Datenblätter).  Gewichtung 15% 
ZK2.2: Eingesetzte Produkte; Beschreibung der Hauptkomponenten (Kabel LWL und KEV). Beschreibung der Materialien/Beschichtungen/Einsatztauglichkeit/Kompatibilität mit Produktangaben zum Anwendungs- und Temperaturbereich. Beschreibung allfälliger Abweichungen zu den Dokumenten ASTRA 13022 und ASTRA 23001-12120 (max. 3 Seiten A4 mit Skizze und Beschreibung, nicht eingerechnet die Datenblätter)  Gewichtung 10% 
ZK3: Organisation; ZK3.1: Organigramm; Organigramm mit den Schnittstellen zu den anderen Losen und deren Abstimmungsbedarf sowie der Beschreibung (Schwergewichte) der einzelnen Funktionsblöcke (max. 2 Seiten A4, Arial 10)  Gewichtung 10% 
ZK3.2: Schlüsselperson; Baustellenleiter: Beschreibung eines Referenzprojektes mit Kabelzug (LWL-Kabel) und Anschlussarbeiten (LWL) auf einer Autobahn mit einem Tunnel und einem Vollanschluss als Ersatzmassnahme unter Verkehr. Der vorgesehene Baustellenleiter muss dort als BL oder BL Stv. eingesetzt worden sein. Das Projekt muss seit 1.1.2023 erfolgreich in Betrieb sein und die Bausumme im Bereich Kabelzug muss grösser 300'000.- CHF betragen.  Gewichtung 15% 
Erläuterungen:  Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.

Preisbewertung
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.

Benotung der übrigen Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen. Die Amtsvariante ist in jedem Falle vollständig einzureichen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.03.2024 und Ende 31.12.2024

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ausführungen um Pflichtenheft

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde

3.3 Zahlungsbedingungen

30 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten.
Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „0“ bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden.
Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein.
Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 50% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.
Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind nicht zugelassen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Referenz der Schlüsselperson
EK4: Leistungsanteil Unterakkordant

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

EK1: Technische Leistungsfähigkeit:
Referenzobjekt der Firma bzw. der federführenden Firma über die Begleitung und Betreuung von mindestens 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren abgeschlossenen Projekt.
Als vergleichbar gilt eine Referenz, welche alle folgenden Anforderungen erfüllt:
a)Fachbereich: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer LWL-Kabelanlage
b)Investitionsvolumen (BSA-Bausumme der Referenz ≥ CHF 0.3 Mio.)
c)Die Referenz darf nicht älter als 7 Jahre sein
d)Projekt abgeschlossen (Inbetriebnahme vor dem 01.01.2023)

EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bestätigung/Nachweis, dass die Jahresumsätze des Anbieters für die Jahre 2021 und 2022 mehr als das doppelte des Jahresumsatzes des Auftrages betragen.

Nach Angebotseingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende Eignungsnachweise/Bestätigungen:
a)Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug,
b)Auszug Ausgleichskasse
c)AHV/IV/EO/ALV,
d)Bestätigung UVG-Versicherer,
e)Bestätigung (der bezahlten Steuern) Steuerverwaltung: Quellensteuer, Bundessteuer, kantonal- und kommunale Steuer oder Mehrwertsteuer
f)Versicherungsnachweise,
allesamt nicht älter als 3 Monate

EK3: Referenz der Schlüsselperson: Baustellenleiter: Referenzobjekt des Projektleiters über die Begleitung und Betreuung von mindestens 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren abgeschlossenen Projekt.
Als vergleichbar gilt eine Referenz, welche alle folgenden Anforderungen erfüllt:
a)Fachbereich: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer LWL-Kabelanlage
b)Investitionsvolumen (BSA-Bausumme der Referenz ≥ CHF 0.3 Mio.)
c)Die Referenz darf nicht älter als 7 Jahre sein
d)Projekt abgeschlossen (Inbetriebnahme vor dem 01.01.2023)

EK4: Leistungsanteil Unterakkordant:
Bestätigung/Nachweis, dass die Leistungen Subunternehmer maximal 50% betragen.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch
Bemerkungen: Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen.

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 30.10.2023  bis  11.12.2023
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

4.3 Begehungen

Es findet keine Begehung statt.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Keine

4.6 Sonstige Angaben

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind nur in deutscher Sprache erhältlich.
4. (Bei BSA-Ausschreibungen bis 31.12.2026) Angebote der Firma Sensor Elektronic GmbH, Adlikerstrasse 79, 8105 Regensdorf oder Angebote, an welchen sich die Sensor Elektronic GmbH in irgendeiner Weise beteiligt, sei es in Bietergemeinschaft, sei es als Subunternehmerin oder Lieferantin, werden gestützt auf Art. 44 Abs. 1 lit. h BöB vom Beschaffungsverfahren ausgeschlossen.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch)

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.