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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1368509
13.10.2023|Projekt-ID 266476|Meldungsnummer 1368509|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 13.10.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Energie Wasser Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Energie Wasser Bern,  zu Hdn. von CC WTO, Monbijoustrasse 11, Postfach,  3001  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 31 321 32 31,  E-Mail:  ewb-beschaffungen@ewb.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

27.10.2023
Bemerkungen: Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt auf www.simap.ch.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 22.11.2023, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Die korrekte Adressierung ist für die zeitgerechte und gesetzmässige Bearbeitung des Angebots innerhalb des Vergabeverfahrens ausschlaggebend.

Die Angebotseinreichung durch die Anbietenden erfolgt elektronisch über die Webanwendung DecisionAdvisor. Nur die ausgedruckte Papierversion vom Lieferantenreport muss rechtsgültig unterschrieben an die Beschaffungsstelle eingereicht werden. Eine Benutzeranleitung ist den Ausschreibungsunterlagen beigelegt.

Der Lieferantenreport muss im verschlossenen Umschlag an die folgende Adresse

VERTRAULICH / BITTE NICHT ÖFFNEN
Energie Wasser Bern
CC WTO
EBP-193_AFW, Kleefeld Los 1 Baumeister
Monbijoustrasse 11
3001 Bern

wie folgt eingereicht werden:

Bei Abgabe am Kundenempfang von Energie Wasser Bern, Monbijoustrasse 11, 3011 Bern (durch Anbieterin oder Kurier):
Die Abgabe hat spätestens am obenerwähnten Termin, noch während den Öffnungszeiten des Kundenempfangs, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung von Energie Wasser Bern, zu erfolgen.

Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.

Zu spät eingereichte Angebote dürfen nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

1.5 Datum der Offertöffnung:

30.11.2023, Bemerkungen:  Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

EBP-193_Ausbau Fernwärme, Kleefeld Los 1 Baumeisterarbeiten

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

EBP-193

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Das Projekt beinhaltet den Bau der Fernwärmeerschliessungen in den Quartierstrassen ab der Transportleitung Fernwärme im Quartier des Kleefeldes in Bümpliz. Es werden zahlreiche Fernwärmebezüger mit Netzanschlüssen (Hausanschlüsse) ans Netz angeschlossen werden.

Des Weiteren beinhaltet das Projekt die umfangreiche Sanierung und den Ausbau von Wasser- / Gas- und Elektrotrassen inkl. Netzanschlüssen (Hausanschlüssen).

Nach Beendigung der Werkleitungsarbeiten müssen die Liegenschaften und die Strassenanlagen wiederhergestellt werden.

Durch die Arbeiten wird die Strassenanlage, speziell der Belag stark perforiert. An einigen Orten zieht das einen gesamten Belagsersatz der Strasse und des Trottoirs mit sich, an anderen Orten erfolgt nachträglich ein Deckbelagsersatz.

2.7 Ort der Ausführung

Bern

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 04.03.2024, Ende: 31.10.2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

ZK 3.1 Gesamtpreis in CHF exkl. MWST  Gewichtung 50% 
ZK 3.2 Fachkompetenzen Schlüsselpersonen  Gewichtung 25% 
ZK 3.3 Auftragsanalyse  Gewichtung 25% 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Varianten sind unter Einhaltung folgender Bedingungen erlaubt:
- Die Submissionsunterlagen des Auftraggebers (Amtsvorschlag) müssen ebenfalls vollständig ausgefüllt eingereicht werden.
- Das Erscheinungsbild und die Funktionalität des Amtvorschlages darf nicht geändert werden.
- Der im Dokument D4 vorgegebene Zeitbedarf sowie die Meilensteine sind zwingend einzuhalten.
- Vom Bauherrn vorgegebene Produkte dürfen nur mit seiner Zustimmung gewechselt werden. Schlägt der Unternehmer ein anderes Produkt vor, so hat er ohne Kosten- und Terminfolgen für den Bauherrn den Nachweis der Gleichwertigkeit zum ausgeschriebenen Produkt zu erbringen. Der Prüfaufwand ist durch den Unternehmer zu tragen.
- Der Prüfaufwand für Planer und Prüfingenieur ist durch den Unternehmer mit einzukalkulieren. Die planerische Verantwortung für die Variante liegt beim Unternehmer.
- Die Unternehmervariante muss alle Angaben enthalten, die zur technischen und finanziellen Beurteilung erforderlich sind, insbesondere:
- Nachvollziehbare Mengenberechnung für sämtliche Positionen (geänderte und neue Positionen).
- Beschreibung der Variante auf Stand Ausführungsprojekt (gemäss Norm SIA 103, Art. 4.2.5), d.h. Statik, Bemessung, Pläne, technischer Bericht etc. Gelangt eine Unternehmervariante zur Ausführung, so sind prüfbare Dokumente auf Stufe Ausführungsprojekt (gemäss Norm SIA 103, Art. 4.2.5) nachzureichen. Der Abgabetermin für diese Dokumente wird in Absprache mit dem Bauherrn definiert.
- Liste mit den Bedingungen, Auflagen etc. des Unternehmers.
- Nachweise und Überlegungen des Unternehmers, dass die Variante gegenüber dem Amtsvorschlag hinsichtlich Nutzung, Sicherheit (Risiken), Bewilligungsfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit insgesamt qualitativ gleichwertig ist und die in der Ausschreibung des Amtsvorschlags geforderten Bedingungen erfüllt sind.
- Die Variante muss zwingend zusätzlich zum Grundangebot in der Webanwendung DecisionAdvisor mit der Funktion „Variante erfassen“ erfasst werden.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 04.03.2024 und Ende 31.10.2026

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Anbieterinnen und Anbieter gelten als teilnahmeberechtigt, sofern keine Ausschlussgründe nach IVöB 2019 Art. 26 vorliegen und die Voraussetzungen gemäss Ausschreibungsunterlagen erfüllen.

3.5 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften sind zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Der Beizug von Subunternehmen ist grundsätzlich erlaubt. Die Subunternehmen müssen im Angebot offengelegt und dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung der Auftraggeberin gewechselt werden. Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Pflichten bleiben die Anbietenden verantwortlich. Der Unternehmer hat vertraglich im Verhältnis zum Subunternehmer sicherzustellen, dass dieser die Anforderungen von Art. 12 Abs. 1-3 IVöB (Arbeitsschutz, Arbeitsbedingungen, Lohngleichheit, Umweltschutz) einhält.

Die Subunternehmen müssen ebenso wie die Anbietenden die im Selbstdeklarationsformular beschriebenen allgemeinen Voraussetzungen für den Erhalt öffentlicher Aufträge erfüllen (vgl. Art. 26 i.V.m. Art. 12 IVöB sowie Art. 7 und Anhang 1 IVöBV). Das Selbstdeklarationsformular für die Subunternehmen muss im Angebot enthalten sein und wird von der Auftraggeberin vor dem Zuschlag geprüft. Die Nachweise gem. Selbstdeklarationsformular müssen nach Aufforderung der Beschaffungsstelle innerhalb von 10 Arbeitstagen eingereicht werden.

Subunternehmen müssen auch die Eignungskriterien erfüllen, soweit diese einen konkreten Bezug zu den von den Subunternehmen zu erbringenden Teilleistungen aufweisen. In Bezug auf diese Eignungskriterien genügt es zudem, wenn die Subunternehmen statt der Anbietenden selbst die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Im letzteren Fall muss im Kriterium darauf hingewiesen werden, wenn lediglich die Subunternehmen das Kriterium erfüllen.

Mehrfachbewerbungen von Subunternehmen sind zugelassen.

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.2 Geschäftsbedingungen

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabe erfolgt auf Grund des Angebotes.
Die Verfahrens-, Verhandlungs- und Vertragssprache ist deutsch.

4.3 Begehungen

Keine Begehung
Jedoch wird den Anbietenden empfohlen, die einzelnen Streckenabschnitte selbst zu besichtigen.

Später können infolge ungenügender Kenntnisse bezüglich der Topografie, der Bestockung, des Verkehrsaufkommens (öffentlicher Verkehr und Individualverkehr, etc.) sowie der en-gen Platzverhältnisse, etc. keine Nachforderungen geltend gemacht werden.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Energie Wasser Bern vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.6 Sonstige Angaben

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kreditbewilligung.
Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt. Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland,
Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen schriftlich angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen
Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; die angefochtene
Verfügung und andere greifbare Beweismittel sind beizulegen.