Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 10.10.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 461 13 40,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Dienst öffentliche Ausschreibungen,
zu Hdn. von
Projekt (23225) 620 VMware, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 461 13 40,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 23.10.2023
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 20.11.2023 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Anhang 1 - Anforderungskatalog.
a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter. c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 27.11.2023, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Lieferauftrages-
Eine Kombination
2.2 Projekttitel der Beschaffung- (23225) 620 VMware
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- (23225) 620
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Ziel dieser Produkte-Ausschreibung ist es, für die schweizerische Bundesverwaltung per Anfang 2024 drei Reseller/Partner zu ermitteln, über die die einzelnen Bedarfsträger der Bundesverwaltung Lizenzen (sowohl Neulizenzen und Upgrades wie auch Wartungs- bzw. Subskriptionsverlängerungen) aus dem Produktportfolio von VMware beziehen können.
Mit den drei Resellern/Partnern, welche die vorteilhaftesten Angebote unterbreiten, soll je ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden, in dem nach Massgabe der in den Ausschreibungsunterlagen angeführten Bedingungen im Wesentlichen die Preise, Rabattsätze und Zahlungsmodalitäten festgelegt werden.
2.7 Ort der Lieferung- Gemäss Einzelvertrag
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.01.2024, Ende: 31.12.2028
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit der Einzelverträge darf maximal 3 Jahre über das Ende des vorliegenden Rahmenvertrages hinaus vereinbart werden.
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Die Lieferantin verpflichtet sich auf Einzelabruf einer projektführenden Verwaltungseinheit zur:
- Vermittlung von Lizenzverträgen (Neulizenzen, Upgrades; unbefristet und befristet) aus dem Produktportfolio des Herstellers VMware - Vermittlung von Wartungsverträgen und Subskriptionserneuerungen aus dem Produktportfolio des Herstellers VMware Mengengerüst: Das Mengengerüst ist dem vollständigen Preisblatt (Anhang 5) zu entnehmen, welches nach Unterzeichnung einer entsprechenden Geheimhaltungsvereinbarung (Anhang 7) einsehbar ist. Ausführungstermin des Optionalauftrags: 01.01.2024 – 31.12.2031
2.10 Zuschlagskriterien- Preis
Gewichtung 100%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Bemerkungen: Beginn: 01.01.2024
Ende: max. 31.12.2031
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Die in Anhang 1 aufgeführten Teilnahmebedingungen müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation erfüllt und nachgewiesen werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in EUR, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung finden Sie auf folgender Webseite: https://www.efv.admin.ch/efv/de/home/efv/erechnung/aktuell.html
3.4 Einzubeziehende Kosten- Alle Preisangaben sind in EUR und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben, Transport und Zoll etc.
3.5 Bietergemeinschaft- Nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Nicht zugelassen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Euro (EUR) zu unterbreiten.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweis Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch). Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 VMware Advanced- oder Principal-Partner und technisches Knowhow Der Anbieter weist nach, dass er autorisiert ist, Produkte des Herstellers VMware anzubieten und über Mitarbeiter mit entsprechendem Knowhow verfügt. 1) Hierzu belegt er, dass er mindestens über folgenden Partner-Connect-Status verfügt: - «Advanced» oder «Principal» 2) Ausserdem kann er nachweisen, dass er über Mitarbeiter mit mind. folgenden Zertifizierungsstufen verfügt: - VMware Certified Professional (oder höher) - Data Center Virtualization - VMware Certified Professional (oder höher) - Desktop Management - VMware Certified Professional (oder höher) - Cloud Management and Automation Nachweis Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation (z.B. Zertifikat Partner-Status sowie Zertifikate der Mitarbeiter).
EK03 Erfahrung Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Aufträge, die ein jährliches Erneuerungsvolumen von mind. EUR 3 Mio. aufweisen und/oder Erneuerungsaufträge aus einer Renewalperiode, die mind. 30 EA-Accounts eines Grosskunden umfassten. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen nach, die zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung nicht älter als 5 Jahre alt sind. Hinweis: Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Nachweis Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 6) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK04 Mindestkonditionen Blanket SPF Der Anbieter ist bereit, die Angebote jeweils auf Basis der aktuell gültigen «Bundeskonditionen» des Blanket SPF zu erstellen. Die entsprechenden Konditionen für die einzelnen Produktfamilien sind bei der Distribution hinterlegt und vom Anbieter zu erfragen. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK05 Co-Termination Der Anbieter ist bereit, sämtliche unterjährig erworbenen Neulizenzen auf ein einheitliches Laufzeitende (31.12.) zu co-terminieren. Die Co-Terminierung findet jeweils zum Zeitpunkt des jährlichen Renewals der Bestandslizenzen statt und ist bei der Angebotsanfrage zum Renewal entsprechend zu offerieren. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK06 Jährliche Abrechnung Der Anbieter ist bereit, im Bedarfsfall bei der Beschaffung von Lizenzen mehrjähriger Laufzeit jährlich abzurechnen (insbes. auch bei etwaigen ELA-Lizenzen und ELA-Renewals) und im Umfang der aktuellen ELAs für bis zu 3 Jahre in Vorleistung zu gehen. Hinweis: Details zu den ELA sind bei der Distribution unter der • VMware-Agreement-Nr. 00684006 (EA-Nr. 818799317) sowie • VMware-Agreement-Nr. 00595185 (EA-Nr. 114389250) zu erfragen. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK07 Abrechnung je Bedarfsstelle Der Anbieter ist bereit, • etwaige ELA-Jahresrechnungen von in einem EA-Account zusammengefassten Bedarfsstellen nach Bedarfsstellen aufzuteilen • das Renewal von EA-Accounts je nach Beauftragung einzeln abzuwickeln. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK08 Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen deutschsprachigen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC) inkl. Stellvertretung, welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Nachweis Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK09 Anlaufstelle für lizenztechnische Fragen zu VMware-Produkten Der Anbieter verfügt während der gesamten Vertragslaufzeit über einen deutschsprachigen Helpdesk für lizenztechnische Fragen per E-Mail und Telefon seitens der IT-Administratoren der Bedarfsstellen. Die Anlaufstelle muss werktags (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 9 - 17 Uhr (8h) erreichbar sein. Die Ansprechpartner dieser Anlaufstelle verfügen über das entsprechende lizenztechnische Knowhow zu VMware-Produkten (VMware Sales Professional o.Ä.), um die Bedarfsstellen kompetent zu beraten. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK10 Personelle Ressourcen Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie in Ziff. 4.1 im Rahmenvertrag umschrieben erfüllen zu können. Dies betrifft insbesondere die effiziente Abwicklung der jährlich einzeln durchzuführenden Renewals von derzeit über 40 EA-Accounts und die etwaige Verwaltung eines ELA-Lizenzaccounts, der mehrere Bedarfsstellen zusammenfasst. Nachweis Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.
EK11 Personensicherheitsprüfung Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK12 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Ausschreibungsunterlagen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auf-tragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK13 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für - die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021) Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK14 Akzeptanz des Vertragsentwurfs Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 2 der Ausschreibungsunterlagen vorbehaltlos zu akzeptieren. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK15 Qualitätsmanagementsystem Der Anbieter verfügt über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 bzw. gleichwertig. Nachweis Schriftliche Bestätigung sowie nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Englisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 10.10.2023 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.
Der Anhang 5 der Ausschreibungsunterlagen enthält vertrauliche Informationen. Um Zugang zu diesen Unterlagen zu erhalten, muss der Anbieter die eingescannte Kopie der eigenhändig unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung (Anhang 7) an folgende Adresse zustellen: beschaffung.wto@bbl.admin.ch. Der Anbieter erhält Zugang zu den vertraulichen Unterlagen nach Eingang und Kontrolle der rechtsgültig unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung. Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, diese Unterlagen rechtzeitig anzufordern (vgl. auch Fristen für die Eingabe des Angebotes).
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
4.6 Sonstige Angaben- Die Prüfung der Angebote erfolgt gemäss Art. 38 BöB. Eine Bereinigung der Angebote erfolgt ausschliesslich unter den Voraussetzungen und nach Massgabe von Art. 39 BöB sowie auf explizite Aufforderung der Vergabestelle hin.
Bei dieser Ausschreibung gibt es kein Pflichtenheft mit weitergehenden Informationen. Die notwendigen Informationen entnehmen Sie den verfügbaren Dokumenten wie auch vorliegender SIMAP-Publikation. Den detaillierten Leistungsbeschrieb wie auch das Mengengerüst entnehmen Sie bitte dem Vertragsentwurf in der Ziffer 4, Leistungen der Auftragnehmerin sowie dem vollständigen Preisblatt, Anhang 5. Die Struktur des einzureichenden Angebots entnehmen Sie bitte dem Anhang 1, Anforderungskatalog. Die jeweiligen Unterlagen sind gemäss deren Beschreibungen auszufüllen und zu unterzeichnen.
Der Anhang 5 der Ausschreibungsunterlagen enthält vertrauliche Informationen. Um Zugang zu diesen Unterlagen zu erhalten, muss der Anbieter die eingescannte Kopie der eigenhändig unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung (Anhang 7) an folgende Adresse zustellen: beschaffung.wto@bbl.admin.ch. Der Anbieter erhält Zugang zu den vertraulichen Unterlagen nach Eingang und Kontrolle der rechtsgültig unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung. Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, diese Unterlagen rechtzeitig anzufordern (vgl. auch Fristen für die Eingabe des Angebotes).
Dieses Verfahren erfolgt nach dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB). Dies bedeutet, dass während des Verfahrens keine Kommunikation zwischen dem Anbieter und den Bedarfsstellen geführt werden darf. Für Fragen wenden Sie sich ausschliesslich an das BBL, Dienst öffentliche Ausschreibungen. E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch
Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes für Verfahren innerhalb des Staatsvertragsbereichs, gemäss dem Bundesgesetz vom 21. Juni 2019 über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR 172.056.1) sowie der Verordnung vom 12. Februar 2020 über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB, SR 172.056.11).
Erfüllung des Anforderungskatalogs Die im Anhang 1 Anforderungskatalog aufgeführten Anforderungen müssen vollständig, detailliert und klar verständlich formuliert und beantwortet sein. Wo verlangt, sind die entsprechenden Dokumente und Nachweise beizulegen. Allfällige Referenzierungen auf weiterführende Unterlagen sind erlaubt, müssen jedoch exakt auf die relevanten Textabschnitte/-stellen der Unterlagen verweisen. Ist eine Anforderung in Einzelpunkte untergliedert, muss auf all diese Einzelpunkte detailliert eingegangen werden. Die im Anhang 1 Anforderungskatalog geforderten Angaben sind vollständig und nachvollziehbar auszufüllen. Wichtig: Die Beschaffungsstelle behält sich vor, die von Seiten der Anbieter im Angebot aufgeführten Dokumentationen und/oder referenzierten Informationen inhaltlich zu verifizieren und bei Bedarf vom Anbieter dazu zusätzliche Informationen einzufordern.
Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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