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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1368825
09.10.2023|Projekt-ID 258622|Meldungsnummer 1368825|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 09.10.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Flughafen Zürich AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Flughafen Zürich AG
Architektur & Projekte,  zu Hdn. von Christoph Herren, Postfach,  8058  Zürich-Flughafen,  Schweiz,  Telefon:  +41 43 816 38 74,  E-Mail:  christoph.herren@zurich-airport.com

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

WEMA_AP3
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  - Brandschutzbekleidungen von Statischen Elementen aus Stahl
- Brandschotte

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 225 - Spezielle Dichtungen und Dämmungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Agosti AG Die Gipsermeister, Wehntalerstrasse 639,  8046  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  044 377 60 10,  E-Mail:  gipser@agosti.ch
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 135'551.00  bis  136'571.00   ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das vorteilhafteste Angebot zeichnet sich dadurch aus, das der Anbieter im Vergleich mit den anderen Angeboten preislich das günstigste Angebot abgegeben hat sowie die langjährige Erfahrung seiner Schlüsselpersonen.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 02.06.2023
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1340817

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 29.09.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.