Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 09.10.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Flughafen Zürich AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Flughafen Zürich AG Architektur & Projekte,
zu Hdn. von
Christoph Herren, Postfach,
8058
Zürich-Flughafen,
Schweiz,
Telefon:
+41 43 816 38 74,
E-Mail:
christoph.herren@zurich-airport.com
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- WEMA_AP3
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
- Brandschutzbekleidungen von Statischen Elementen aus Stahl
- Brandschotte
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 225 - Spezielle Dichtungen und Dämmungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Agosti AG Die Gipsermeister, Wehntalerstrasse 639,
8046
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
044 377 60 10,
E-Mail:
gipser@agosti.ch
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 135'551.00
bis 136'571.00
ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das vorteilhafteste Angebot zeichnet sich dadurch aus, das der Anbieter im Vergleich mit den anderen Angeboten preislich das günstigste Angebot abgegeben hat sowie die langjährige Erfahrung seiner Schlüsselpersonen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 02.06.2023
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1340817
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 29.09.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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