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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1368833
09.10.2023|Projekt-ID 258625|Meldungsnummer 1368833|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 09.10.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Flughafen Zürich AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Flughafen Zürich AG
Architektur & Projekte,  zu Hdn. von Christoph Herren, Postfach,  8058  Zürich-Flughafen,  Schweiz,  Telefon:  +41 43 816 38 74,  E-Mail:  christoph.herren@zurich-airport.com

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

WEMA_AP3
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  - Innentüren
- Brüstungsabdeckungen und Bekleidungen
- Anpassungen / De- und Wiedermontagen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 273 - Schreinerarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Sigrist Rafz Holz + Bau AG, Bahnhofstrasse 11,  8197  Rafz,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 879 10 79,  E-Mail:  erich-bollinger@sigrist-rafz.ch
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 91'281.00  bis  124'753.00   ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der Anbieter, der das vorteilhafteste Angebot eingereicht hat, ist preislich das günstigste Angebot

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 02.06.2023
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1340831

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 29.09.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.