Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 09.10.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Flughafen Zürich AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Flughafen Zürich AG Architektur & Projekte,
zu Hdn. von
Christoph Herren, Postfach,
8058
Zürich-Flughafen,
Schweiz,
Telefon:
+41 43 816 38 74,
E-Mail:
christoph.herren@zurich-airport.com
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- WEMA_AP3
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
- Demontagen
- Provisorien - Installationen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 24 - HLK-Anlagen, Gebäudeautomation |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Jacques Bosshard, Heizungs- und Lüftungs AG, Schaffhauserstrasse 116a,
8057
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 360 46 61,
E-Mail:
lorenzo.falcone@bosshardag.ch
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 263'609.00
bis 396'900.00
ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Anbieter, der das vorteilhafteste Angebot eingereicht hat, ist preislich das günstigste Angebot und zeigt ein gutes Auftragsverständnis.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 02.06.2023
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1341041
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 29.09.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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