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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1369015
24.10.2023|Projekt-ID 266657|Meldungsnummer 1369015|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 24.10.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Schwyz, vertreten durch das Baudepartement des Kanton Schwyz
Beschaffungsstelle/Organisator: Tiefbauamt Kanton Schwyz,  zu Hdn. von Fabian Barmet, Postfach 1251,  6431  Schwyz,  Schweiz,  Telefon:  +41 41 819 25 91,  E-Mail:  submissionen.tba@sz.ch,  URL https://www.sz.ch/behoerden/verwaltung/baudepartement/tiefbauamt.html/8756-8758-8802-9276-9290

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

368 / Anpassung Zugerstrasse Nord
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Planerleistungen, Koordination und Gesamtbauleitung des Autobahnanschlusses N4 Küssnacht und Zugerstrasse Nord

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Jauslin Stebler AG, Tramweg 35,  6414  Oberarth,  Schweiz,  Telefon:  +41418591040,  E-Mail:  gld@jauslinstebler.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 268'000.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Anpassung der Zugerstrasse Nord in Küssnacht erfolgt gemeinsam und gleichzeitig mit dem Umbau des Knotens Autobahnauffahrt N4 (ASTRA). Ein Wechsel des Dienstleisters bzw. eine Ausführung mit zwei unterschiedlichen Dienstleistern für die zu erbringenden Leistungen würde einen erheblichen koordinativen Mehraufwand verursachen. Dieser Mehraufwand seitens Auftragnehmer würde erhebliche substanzielle Mehrkosten mit sich bringen. [Art. 21 Abs. 2 lit. e IVöB, SRSZ 430.120.1]

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 24.10.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 20 Tagen seit der Publikation in Simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien (Art. 52 ff. IVöB).