Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 24.10.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Schwyz, vertreten durch das Baudepartement des Kanton Schwyz
Beschaffungsstelle/Organisator: Tiefbauamt Kanton Schwyz,
zu Hdn. von
Fabian Barmet, Postfach 1251,
6431
Schwyz,
Schweiz,
Telefon:
+41 41 819 25 91,
E-Mail:
submissionen.tba@sz.ch,
URL
https://www.sz.ch/behoerden/verwaltung/baudepartement/tiefbauamt.html/8756-8758-8802-9276-9290
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- 368 / Anpassung Zugerstrasse Nord
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Planerleistungen, Koordination und Gesamtbauleitung des Autobahnanschlusses N4 Küssnacht und Zugerstrasse Nord
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Jauslin Stebler AG, Tramweg 35,
6414
Oberarth,
Schweiz,
Telefon:
+41418591040,
E-Mail:
gld@jauslinstebler.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 268'000.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Anpassung der Zugerstrasse Nord in Küssnacht erfolgt gemeinsam und gleichzeitig mit dem Umbau des Knotens Autobahnauffahrt N4 (ASTRA). Ein Wechsel des Dienstleisters bzw. eine Ausführung mit zwei unterschiedlichen Dienstleistern für die zu erbringenden Leistungen würde einen erheblichen koordinativen Mehraufwand verursachen. Dieser Mehraufwand seitens Auftragnehmer würde erhebliche substanzielle Mehrkosten mit sich bringen. [Art. 21 Abs. 2 lit. e IVöB, SRSZ 430.120.1]
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 24.10.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 20 Tagen seit der Publikation in Simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien (Art. 52 ff. IVöB).
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