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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1369085
07.10.2023|Projekt-ID 266674|Meldungsnummer 1369085|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 07.10.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich
D-BSSE Biosysteme,  zu Hdn. von Prof. Dr. Sven Panke, Schanzenstrasse 44,  4056  Basel,  Schweiz,  Telefon:  +41 61 387 33 00,  E-Mail:  publictender@ethz.ch,  URL www.ethz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

LCMS-Systeme mit Zubehör ETH Zürich, Basel
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Zwei neue Massenspektrometer mit QTOF, TQ, HPLC und UHPLC für die neuen Labore im frisch bezogenen Gebäude BSS an der ETH Zürich in Basel.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  38433100 - Massenspektrometer,
38432200 - Chromatografen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Shimadzu Schweiz GmbH, Hofackerstrasse 40B,  4132  Muttenz,  Schweiz,  Telefon:  +41 61 717 93 33,  E-Mail:  info@shimadzu.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 692'828.75 ohne MWSt.
Bemerkung: Der angegebene Preis beinhaltet zwei LCMS-Systeme inkl. Zubehör und Garantieverlängerung.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: gem. Art. 21, Abs. 2, Bst. c BöB
Die LCMS-Geräte des Zuschlagsempfängers besitzen zwei patentierte Alleinstellungsmerkmale (Ultraschnelle Messungen, Pat. US 10020181 und UFgrating, Pat. US 9048082). Ebenfalls von äusserster Wichtigkeit ist die Data Acquisition Rate von 100 Hz oder mehr für MS1- und 200 Hz für MS2-Messungen. Aus den oben aufgeführten Gründen sind die LCMS-Geräte von Shimadzu die einzigen am Markt verfügbaren Systeme, welche unsere Anforderungen komplett abdecken können.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 05.10.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.