Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 20.10.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Energie Wasser Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Energie Wasser Bern,
zu Hdn. von
CC WTO, Monbijoustrasse 11, Postfach,
3001
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 31 321 32 31,
E-Mail:
ewb-beschaffungen@ewb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- EBP-186_Ausbau Fernwärme, SU Stöckackerstrasse-Baumeister
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Das Projekt beinhaltet den kompletten Neubau aller Ver- und Entsorgungsleitungen (Abwasser, Gas, Wasser, Elektro, Swisscom und Neubau Fernwärmeleitungen) im Bereich der BLS-Strassenunterführung in der Stöckackerstrasse.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Marti AG Bern, Moosseedorf, Bernstrasse 13,
3302
Moosseedorf,
Schweiz,
Telefon:
0318584444,
E-Mail:
bern@martiag.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'071'825.55 mit MWSt.7.7% Bemerkung: CHF 995’195.50 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma Marti AG Bern, da sie das preisgünstigste Angebot macht, erfahrene und qualifizierte Schlüsselpersonen einsetzt und eine sehr gute Auftragsanalyse erstellt hat.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 19.07.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1347445
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 02.10.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen schriftlich angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; die angefochtene Verfügung und andere greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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