Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 13.10.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bedag Informatik AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Bedag Informatik AG,
zu Hdn. von
Beschaffung Bedag, Engehaldenstrasse 12,
3012
Bern,
Schweiz,
Telefon:
031 633 21 21,
E-Mail:
beschaffung@bedag.ch,
URL
www.bedag.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Workload Automation Software
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Lizenzen für die Workload Automation Software OpCon sollen für vier Jahre (2024-2027) verlängert werden.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 48921000 - Automatisierungssystem |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: SMA Northern Europe B.V., Newtonlaan 115,
3584
BH Utrecht,
Niederlande,
Telefon:
+1 281-446-5000,
E-Mail:
contact@smatechnologies.com
Preis (Gesamtpreis):
CHF 691'594.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Gründe für die freihändige Vergabe sind folgende: Gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. e IVöB kann der Auftraggeber einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn die folgende Voraussetzung erfüllt ist: Ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen.
Diese Voraussetzung ist hier aus folgenden Gründen erfüllt: Der Ersatz des Systems mit einem System eines anderen Anbieters würde erhebliche Mehrkosten aufgrund grosser Anpassungsaufwände auf den Umsystemen verursachen.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 03.10.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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