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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1369255
10.10.2023|Projekt-ID 256516|Meldungsnummer 1369255|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 10.10.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur Departement Bau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur
Departement Bau
Tiefbauamt, Pionierstrasse 7,  8403  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  +41 (0)52 267 54 72,  E-Mail:  annette.fuchs@win.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Theodor-Kirchner-Strasse, Anton-Graff-Strasse bis Waldhofstrasse
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die Kanalisation und die privaten Abwasserleitungen in der Theodor-Kirchner-Strasse werden erneuert. Stadtwerk Winterthur ersetzt die Wassertransport- und die Wasserfeinerschliessungsleitung sowie die Gastransport- und die Gasfeinerschliessungsleitung. Weiter werden die Elektroleitungen erneuert.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Zani Strassenbau AG, Flugplatzstrasse 10,  8404  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  052 245 12 00,  E-Mail:  info@zani-strassenbau.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'475'000.00 mit MWSt.7.7%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 28.04.2023
Meldungsnummer 1332811

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 04.10.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.