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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1369377
19.10.2023|Projekt-ID 266802|Meldungsnummer 1369377|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 19.10.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Hochbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion
Kanton Basel-Landschaft
Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,  4410  Liestal,  Schweiz,  Telefon:  061 552 52 11,  E-Mail:  zbs@bl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Muttenz - Schulanlage Hinterzweien Erweiterung
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Beauftragung Generalplaner für die SIA Phasen 31 bis 53

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: ARGE Schule Hinterzweien, c/o Anderegg Partner AG, Gewerbestrasse 27,  4512  Bellach,  Schweiz,  Telefon:  +41 (0)61 271 18 71,  E-Mail:  info@andereggpartner.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 5'568'993.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Mit Beschluss des Regierungsrats vom 7. Juni 2022 wurde der Beitrag "hannes" im ersten Rang des Projektwettbewerbs bestätigt.
Gestützt auf § 19 Abs. lit. g BeG BL ist die Anwendung eines Freihändigen Verfahrens zur Beauftragung des Gewinners eines Wettbewerbs statthaft.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 17.10.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation auf simap.ch an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.