Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 19.10.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Hochbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,
4410
Liestal,
Schweiz,
Telefon:
061 552 52 11,
E-Mail:
zbs@bl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Muttenz - Schulanlage Hinterzweien Erweiterung
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Beauftragung Generalplaner für die SIA Phasen 31 bis 53
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ARGE Schule Hinterzweien, c/o Anderegg Partner AG, Gewerbestrasse 27,
4512
Bellach,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0)61 271 18 71,
E-Mail:
info@andereggpartner.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 5'568'993.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Mit Beschluss des Regierungsrats vom 7. Juni 2022 wurde der Beitrag "hannes" im ersten Rang des Projektwettbewerbs bestätigt.
Gestützt auf § 19 Abs. lit. g BeG BL ist die Anwendung eines Freihändigen Verfahrens zur Beauftragung des Gewinners eines Wettbewerbs statthaft.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 17.10.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation auf simap.ch an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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