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18.10.2023|Projekt-ID 266843|Meldungsnummer 1369603|Ausschreibungen      Berichtigung

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 18.10.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: Programm Knoten Bern, I-AEP-PBN-BNO,  zu Hdn. von Markus Blatter, Bahnhofstrasse 12,  4600  Olten,  Schweiz,  Telefon:  00,  E-Mail:  markus.blatter2@sbb.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Schweizerische Bundesbahnen SBB
Infrastruktur, Einkauf, Supply Chain und Produktion
Einkauf Bauprojekte, Standort Bern, I-ESP-EIB-SBN,  zu Hdn. von Claudio Piffaretti, Bahnhofstrasse 12,  4600  Olten,  Schweiz,  Telefon:  00,  E-Mail:  claudio.piffaretti@sbb.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

11.12.2023
Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 23.01.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  1) Zwei-Couvert-System (zwei Pakete)
Die Angebote im Rahmen dieser Ausschreibung werden nach dem Zwei-Couvert-System bewertet.
Die Vergabestelle wird den technischen und den kommerziellen Teil der Angebote getrennt bewerten. In jeder Phase des untenstehenden Prozesses können eventuelle Klärungen/Bereinigungen vorgenommen werden.
Der kommerzielle Teil der eingereichten Angebote bleibt geschlossen und ist nur für Mitarbeiter des Einkaufs SBB zugänglich, bis die technische Bewertung der Angebote validiert ist.
Wenn ein Angebot (oder eine Variante) ausgeschlossen (oder nicht berücksichtigt) wird, weil die formellen Anforderungen, die Eignungskriterien oder die Mindestanforderungen bei der technischen Bewertung nicht erfüllt wurden, bleibt dieses Angebot während des gesamten Verfahrens geschlossen und wird am Ende des Verfahrens an den jeweiligen Anbieter zurückgegeben.

2) Bedingungen
Die vollständigen, datierten und unterschriebenen Angebotsunterlagen sowie alle Anhänge sind ausschliesslich in elektronischer Form im PDF-Format einzureichen, die Leistungsverzeichnisse zusätzlich nach IfA18. Dazu sind die Daten für den technischen Teil auf einen USB-Stick und für den kommerziellen Teil auf einen zweiten USB-Stick zu laden und in zwei unterschiedlichen Couverts mit einem Begleitschreiben gemäss den Formvorschriften zu versenden.

Die zusätzlich abzugebenden Unterlagen sind in den Dokumenten der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen beschrieben.

Die Angebote sind in einer der drei Amtssprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch und Italienisch) und in CHF an folgende Adresse zu senden:
Schweizerische Bundesbahnen SBB
Einkauf Infrastruktur, Bauprojekte
Claudio Piffaretti (I-ESP-EIB-SBN)
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten


2a) Gültigkeit des Angebotes
Die Gültigkeit des Angebotes beträgt 12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote. Der Anbieter wird für sein Angebot nicht entschädigt.

3) Formvorschriften
Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (claudio.piffaretti@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.
Die Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag in zwei getrennten Paketen unter Verwendung er diesen Ausschreibungsunterlagen beigefügten Unterlagen mit folgender Aufschrift einzureichen:

•Für den technischen Teil gemäss Tabelle im Kapitel 4.1
«NICHT ÖFFNEN – AS25 Entflechtung Gümligen Süd, Baumeisterarbeiten Los 1.2 - technisches Angebot»
•Für den kommerziellen Teil gemäss Tabelle im Kapitel 4.1
«NICHT ÖFFNEN – AS25 Entflechtung Gümligen Süd, Baumeisterarbeiten Los 1.2 - kommerzielles Angebot»

Kein Teil des "technischen" Angebots darf in dem "kommerziellen" Paket enthalten sein und umgekehrt. Weder im technischen Teil noch im Begleitschreiben darf ein Preiselement enthalten sein.

Dieser Grundsatz gilt auch für Varianten. Die Varianten sind als Anhang in zwei getrennten, verschlossenen Paketen beizufügen und müssen alle Angaben enthalten, die für die technische und kommerzielle Bewertung des Angebots erforderlich sind.

1.5 Datum der Offertöffnung:

24.01.2024, Bemerkungen:  Die Offertöffnung ist nicht öffentlich

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Programm Knoten Bern, AS25 Gümligen Süd Entflechtung Baumeisterarbeiten Los 1.2

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Für die Realisierung der im STEP AS25 hinterlegten Angebotsverdichtungen wird in Gümligen Süd ein niveaufreies Entflechtungsbauwerk zur Einbindung der Einspurstrecke vom Emmental in Richtung Bern benötigt. Dieses ermöglicht einen Halbstundentakt auf der Stecke Bern – Langnau und einen Viertelstundentakt Richtung Münsingen sowie eine Bündelung des Fernverkehrs mit zusätzlichen Güterverkehrstrassen im Aaretal.
Die Vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Baumeisterarbeiten für das Hauptlos 1.2 Baumeister gemäss der mit der Ausschreibung abgegebene Unterlagen.

2.7 Ort der Ausführung

Gemeinde Gümligen

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

64 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Gemäss der Ausschreibungsunterlagen

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

64 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Bemerkungen: Voraussichtlicher Auftragsbeginn: Oktober 2024
Voraussichtliches Auftragsende: Januar 2030

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss der Ausschreibungsunterlagen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Gemäss der Ausschreibungsunterlagen

3.3 Zahlungsbedingungen

Gemäss der Ausschreibungsunterlagen

3.4 Einzubeziehende Kosten

Gemäss der Ausschreibungsunterlagen

3.5 Bietergemeinschaft

Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen.
Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. ARGE-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden. Jede Anpassung kann zum Ausschluss des Angebotes des Anbieters führen.
Eine Firma kann einerseits in einer ARGE und andererseits als Subunternehmer bei anderen Arbeitsgemeinschaften teilnehmen.

3.6 Subunternehmer

Subunternehmer sind gemäss den Ausschreibungsunterlagen zugelassen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Für die Bewertung der Eignungskriterien (EK) gelten folgende Musskriterien:
EK1.1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung - Abwicklung von komplexen Grossprojekten
EK1.2: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung - Ingenieurbauarbeiten
EK1.3: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung - Bahntrasseebau
EK1.4: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung - Brückenbau
EK1.5: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung - Stahlbau
EK2: Hinreichendes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Nachweise zu den Qualifikationskriterien:
Nachweise zum Kriterium EK1.1:
N1.1: 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Aufgabenstellung, Komplexität und Stand der Technik im Bereich Abwicklung von komplexen Grossprojekten (Referenz durch federführende Firma): 1 Referenz als leitende Firma (Federführung und technische Leitung) mit Koordination eines Bahninfrastrukturprojekts unter Bahnbetrieb. Auftragsvolumen > CHF 20 Mio.
Nachweise zum Kriterium EK1.2:
N1.2: 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Aufgabenstellung, Komplexität und Stand der Technik im Bereich Ingenieurbauarbeiten: 1 Referenz Infrastrukturbau (Tagbautunnel oder ähnliches) im Gleisbereich inkl. Spez.-Tiefbauarbeiten. Auftragsvolumen > CHF 15.0 Mio. Massivbau
Nachweise zum Kriterium EK1.3:
N1.3: 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Aufgabenstellung, Komplexität und Stand der Technik im Bereich Bahntrasseebau: 1 Referenz mit wesentlichen Trasseebau (Fundations- und Sperrschichteinbau) und Bahntiefbau (Gleisentwässerungen, Kabeltiefbau, Fundamentbauten, etc.) im Gleisbereich Auftragsvolumen > CHF 2.0 Mio. (Gleistiefbau / Gleistrassebau)
Nachweise zum Kriterium EK1.4:
N1.4: 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Aufgabenstellung, Komplexität und Stand der Technik im Bereich Brückenbau: 1 Referenz mit eingehobener Brücke (Betonbrücke, Stahlbrücke oder Stahlbetonverbundbrücke). Ausführung über Verkehrsträger . Auftragsvolumen > CHF 1.0 Mio. CHF (Brückenbau)
Nachweise zum Kriterium EK1.5:
N1.5: 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Aufgabenstellung, Komplexität und Stand der Technik im Bereich Stahlbau: 1 vergleichbares Referenzprojekt ähnlicher Komplexität mit Stahlbau in Ausführungsklasse EXC 3. Mindestbauvolumen > 300'000.- CHF (reine Stahlbauarbeiten )
Nachweise zum Kriterium EK2:
N2: Kopie des Zertifikats des Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 sowie Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 oder bei nicht zertifizierten Unternehmen, Beschreibung des firmeneigenen Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: Keine Kosten für die Ausschreibungsunterlagen

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 18.10.2023
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss der Ausschreibungsunterlagen

4.3 Begehungen

Es findet keine Begehung statt.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Keine

4.6 Sonstige Angaben

Die SBB muss nur Angebote von Anbietern aus der Schweiz oder der EU entgegennehmen.

Die Vergabe hängt vom Erhalt sämtlicher zur Erfüllung der Arbeiten erforderlichen Bewilligungen sowie der Kreditfreigabe der SBB AG ab.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.