Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 12.10.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bedag Informatik AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Bedag Informatik AG,
zu Hdn. von
beschaffung@bedag.ch, Engehaldenstrasse 12,
3012
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung@bedag.ch,
URL
www.bedag.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Firewall Lifecycle
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Beschaffung verfolgt folgende Ziele und hat folgende Inhalte (Beschaffungsgegenstände):
• 8 Segment Firewalls • 4 Internet Firewalls • ein neues effizienteres zentrales Management System • Support- und Wartungsleistungen über die nächsten 5 Jahre
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- Firewall Lifecycle
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme, | | 32424000 - Netzwerkinfrastruktur |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
01.09.2023
im Publikationsorgan
:
www.simap.ch
Meldungsnummer
1303395
3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf-
Berichtigung
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.2 zu berichtigende DatenFrist für die Einreichung des AngebotesBisher: 11.10.2023 Neu: 13.10.2023
Datum der OffertöffnungBisher: 13.10.2023 Neu: 16.10.2023
4.4 Sonstige Angaben- Da am vorgesehenen letzten Tag der Einreichefrist (11.10.2023) das Online-Tool für die Eingabe der Angebote während einigen Stunden nicht erreichbar war, erstrecken wir die Eingabefrist bis Freitag, 13.10.2023.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kanton Bern, Generalsekretariat, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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