Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 09.11.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Beschaffungsstelle/Organisator: Infrastruktur Ausbau- und Erneuerungsprojekte Projektmanagement, Region Mitte,
zu Hdn. von
Jochen Graner, Bahnhofstrasse 12,
CH-4600
Olten,
Schweiz,
Telefon:
079 452 63 88,
E-Mail:
jochen.graner@sbb.ch,
URL
www.sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BZU23 Bahnhof Rupperswil
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Das geplante Bauvorhaben erfordert Kenntnisse in den Bereichen allgemeiner Tiefbau, inkl. Werkleitungsbau, Perronbau, Erdbau, Abbrucharbeiten unter beengten Verhältnissen, Betonkunstbauten, Stahlkontruktionen (Rampenüberdachung) und Arbeiten unter Bahnbetrieb, Nachtarbeiten sowie Mehrschichtarbeit.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Josef Arnet AG, Werkstrasse 22,
6252
Dagmersellen,
Schweiz,
Telefon:
062 748 41 51,
E-Mail:
dagmersellen@arnetbau.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'930'457.20 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium «Preis», bei dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 23.06.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1343867
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 08.11.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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