Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 13.10.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: I-AEP-PJM-RWT-T4,
zu Hdn. von
Cédric Heimburger, Rue de la Gare de Triage 5,
1020
Renens,
Schweiz,
Telefon:
+41 79 680 53 83,
E-Mail:
cedric.heimburger@cff.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Modernisierung der Broye / Los 14 - Bahnhof Moudon Bauarbeiten
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Lhand-Konformität des Bahnhofs von Moudon. Erneuerung der Eisenbahninfrastruktur in Abstimmung mit den anderen Losen.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: Consortium des entreprises
Name: Pilote JPF Construction SA, Chemin des Mosseires 65,
1630
Bulle,
Schweiz,
Telefon:
026 919 72 72,
E-Mail:
soumissions@jpf.ch Preis (Gesamtpreis):
CHF 3'237'344.98 ohne MWSt. Bemerkung: ohne Regie
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält das Unternehmen mit der höchsten Gesamtrentabilität auf der Grundlage der in unseren Ausschreibungsunterlagen geforderten Unterlagen. Der Preis war ausschlaggebend.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 28.04.2023
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1333357
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 13.10.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Mit der Beschwerde kann nur die Feststellung beantragt werden, dass die Verfügung Bundesrecht verletzt (Art. 52 Abs. 2 BöB).
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
|