Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 12.10.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: zb Zentralbahn AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Produktion und Rollmaterial, Bahnhofsstrasse 23,
6362
Stansstad,
Schweiz,
Telefon:
0586688000,
E-Mail:
info@zentralbahn.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Sanierung Werkstatt Meiringen II
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die aktuellen Triebzüge der zb Zentralbahn AG sollen in der Mitte ihres Lebenszyklus einem Revisionspaket unterzogen werden («Midlife Refit»). Diese Arbeiten sollen ab dem Jahr 2026 in der zb-Werkstätte in Meiringen durchgeführt werden. Bis dahin ist die notwendige Infrastruktur für den Midlife-Refit aufzubauen, was Sanierungsarbeiten am Bestand notwendig macht:
Neubauten: •Gleisvorfeld vor Refit-Halle •Refit-Halle •Schiebebühne, neu überdacht •Logistikhalle
Die Ausschreibung beinhaltet die Lüftungsinstallationen gemäss der mit der Ausschreibung abgegebenen Unterlagen. Voraussichtlicher Baubeginn: Januar 2024 Voraussichtliches Bauende: Dezember 2025
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 1158250
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 42512300 - Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, | | 45331000 - Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen |
Baukostenplannummer (BKP): | 244 - Lufttechnische Anlagen |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
02.10.2023
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1367731
3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf-
Berichtigung
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.2 zu berichtigende DatenGewünschter Termin für schriftliche FragenBisher: 13.10.2023 Neu: 17.10.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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