Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.10.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern /
Amt für Grundstücke und Gebäude
Beschaffungsstelle/Organisator: Amt für Grundstücke und Gebäude des Kantons Bern,
zu Hdn. von
Pauline Wildi, Reiterstrasse 11,
3013
Bern,
Schweiz,
Telefon:
031 633 34 11,
E-Mail:
info.agg@be.ch,
URL
www.be.ch/agg
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Bern, Murtenstrasse 35, JUP 2023-2024 , Laborerneuerung
BKP 900 Labormöbel und Sicherheitsschränke
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Demontage und Entsorgen bestehende Labormöbel
Herstellung, Lieferung und Montage neue Labormöbel Lieferung Sicherheitsschränke Gestaffelte Ausführung unter Betrieb 20023 -2024
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 39180000 - Labormöbel |
Baukostenplannummer (BKP): | 900 - Uebergangsposition |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 970 - Einrichtungs-, Ausrüstungs- und Ausstattungsarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: INNLAB AG, Lettenweg 118,
4123
Allschwil,
Schweiz,
Telefon:
+41 61 500 30 50,
E-Mail:
info@innlab.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 275'531.00 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Vorteilhaftestes Angebot für die geforderte Leistung.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 21.07.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1348183
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 11.10.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit der Publikation bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kanton Bern, Rechtsamt, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln und eine Begründung enthalten sowie rechtsgültig
unterzeichnet sein. Greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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