Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1370559
25.10.2023|Projekt-ID 257011|Meldungsnummer 1370559|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 25.10.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eidgenössische Finanzkontrolle EFK
Beschaffungsstelle/Organisator: Eidgenössische Finanzkontrolle EFK, Monbijoustrasse 45,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 463 10 58,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

(22157) 611 Dienstleistung IT-Securityprüfung
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die EFK sucht in der Schweiz Spezialisten mit Erfahrung in IT-Securityaudits im öffentlichen Bereich. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen zur Unterstützung von EFK-Prüfungen von IKT-Sicherheit der Bundesverwaltung.Mit dieser Ausschreibung werden maximal fünf Zuschläge erteilt.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  75130000 - Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung,
79421000 - Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten,
79400000 - Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste,
72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: KPMG AG, Badenerstrasse 172,  8004  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 249 31 31,  E-Mail:  ch-fmempfangzh@kpmg.com
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'859'061.00 mit MWSt.8.1%
Bemerkung: Optional

Name: INFOGUARD AG, Lindenstrasse 10,  6340  Baar,  Schweiz,  Telefon:  +41 41 749 19 00,  E-Mail:  info@infoguard.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'579'125.00 mit MWSt.8.1%
Bemerkung: Optional

Name: Redguard AG, Eigerstrasse 60,  3007  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 31 511 37 50,  E-Mail:  contact@redguard.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'556'873.00 mit MWSt.8.1%
Bemerkung: Optional

Name: aucoma ag, Mühlebachstrasse 3,  6370  Stans,  Schweiz,  Telefon:  +41 41 610 45 45,  E-Mail:  info@aucoma.com
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'650'903.00 mit MWSt.8.1%
Bemerkung: Optional

Name: DreamLab Technologies AG, Monbijoustrasse 36,  3011  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 31 398 66 66,  E-Mail:  contact@dreamlab.net
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'650'903.00 mit MWSt.8.1%
Bemerkung: Optional

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die EFK vergibt die ausgeschriebenen fünf Rahmenverträge wie folgt: Redguard AG, KPMG AG, INFOGUARD AG, DreamLab Technologies AG und aucoma ag da diese alle Muss- und Qualitäts-Kriterien erfüllen; darüber hinaus erreichen diese fünf Anbieter die höheren Gesamtpunktzahlen.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 11.05.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1334809

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 11.10.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 13

4.4 Sonstige Angaben

Abrufverfahren gemäss Ausschreibungsunterlagen.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.