Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 19.10.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB Infrastruktur Einkauf Energie
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB Infrastruktur Einkauf Energie,
zu Hdn. von
R. Wenzler, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern 65,
Schweiz,
Telefon:
000,
E-Mail:
einkauf@energie.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Pilotanlage 16.7Hz 15kV Mittelspannungsanlage mit Container
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Beschaffung von 2x 16.7Hz, 15kV MCS Schaltanlage (Prototyp) inklusive mobilen 15kV Containern als Pilotanlage. Es handelt sich um einen Prototypen bestehend aus 2 Containern (max. 3 Meter breit für Straßen-Transport) für den mobilen und modularen Einsatz während z.B. Umbauphasen in UW-Projekten und als fUW-Nachfolgelösungen.
Der Lieferant hat kein Anrecht auf weitere freihändige Bestellungen durch die SBB.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 31214000 - Schaltanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Sécheron SA, Rue du Pré-Bouvier 25,
1242
Satigny,
Schweiz,
Telefon:
+41 22 739 41 11,
E-Mail:
info@secheron.com
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'064'579.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Freihändige Vergabe nach Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB
Es handelt sich um eine mobile 15kV Container Pilotanlage (inklusive Neuentwicklung 16.7Hz Mittelspannungsschaltanlage), welches mit dem Lieferanten zunächst ausgetestet wird.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 16.10.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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