Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 18.10.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Südostbahn AG (SOB AG)
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Südostbahn AG,
zu Hdn. von
Oliver Huber, Schützengasse 3,
8001
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 580 72 39,
E-Mail:
oliver.huber@sob.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Beschaffung Achszählsystem SOB. Rahmenvertrag/Abrufvertrag
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Gem. Ausschreibungsunterlagen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34632000 - Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung, | | 34940000 - Eisenbahnmaterial |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Frauscher Sensortechnik GmbH, Gewerbstraße 1,
4774
St. Marienkirchen,
Österreich,
Telefon:
+43771129209270,
E-Mail:
fabian.kleinpoetzl@frauscher.com
Preis (Gesamtpreis):
CHF 701'405.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Angebote wurden von einer externen Firma und von zwei unabhängigen Person beurteilt, gegenüberstellt und ein Konsens erarbeitet. Diese wurde von der SOB verifiziert und validiert. In der Gesamtbetrachtung erhält die Firma Frauscher die höchste Punktzahl und folglich den Zuschlag.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 26.05.2023
im Publikationsorgan: ohne Angaben
Meldungsnummer
1320745
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 18.10.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit der Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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