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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1371035
19.10.2023|Projekt-ID 267316|Meldungsnummer 1371035|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 19.10.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: Programm Knoten Bern, I-AEP-PJM-RME-T2,  zu Hdn. von Adrian Moser, Bahnhofstrasse 12,  4600  Olten,  Schweiz,  Telefon:  00,  E-Mail:  adrian.moser3@sbb.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Schweizerische Bundesbahnen SBB
Infrastruktur, Einkauf, Supply Chain und Produktion
Einkauf Bauprojekte, I-ESP-EIB-SBN,  zu Hdn. von Claudio Piffaretti, Bahnhofstrasse 12,  4600  Olten,  Schweiz,  Telefon:  00,  E-Mail:  claudio.piffaretti@sbb.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

24.11.2023
Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 05.01.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  1) Bedingungen
Das Angebot muss mittels der Formulare (Teil C der Ausschreibungsunterlagen) eingereicht werden. Die zusätzlich einzureichenden Unterlagen sind in Teil C0 Angebot der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen beschrieben.
Die Angebote sind in einer der drei Amtssprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch und Italienisch) und in CHF anzubieten.
Die vollständigen, datierten und unterschriebenen Angebotsdokumente mit allen Anhängen müssen elektronisch auf SBB SharePoint im PDF-Format gespeichert werden.
Um gültig zu sein, kann das Angebot entweder handschriftlich oder mit einer elektronischen Signatur (von der SBB definiert: PDF-Stempel) unterschrieben werden.
Zusammenfassung der Schritte zur Einreichung von Angeboten:
(1) Übermittlung einer E-Mail-Adresse durch den Bieter zur Einreichung seines Angebots an claudio.piffaretti@sbb.ch.
Maximale Frist für die Übermittlung der E-Mail-Adresse: 15.12.2023
(2) Erteilung der Zugangsberechtigung zu SharePoint durch die SBB.
(3) Bestätigung der durch den Bieter vorzunehmenden Autorisierung.
Sie erhalten eine E-Mail, die Sie bestätigen müssen.
(4) Einreichung des Angebots auf SBB SharePoint durch den Bieter.
Der Zugriff wird nur für die übermittelte E-Mail-Adresse erlaubt.
Sollten Sie Probleme mit dem Zugang haben, wenden Sie sich bitte umgehend an claudio.piffaretti@sbb.ch.
1a) Gültigkeit des Angebotes
Die Gültigkeit des Angebotes beträgt 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote. Der Anbieter wird für sein Angebot nicht entschädigt.
2) Formvorschriften
Massgebend ist das Datum der Ablage auf der angegebenen E-Plattform. Angebote können nicht persönlich abgegeben werden und werden nicht vor Ort angenommen.
Eine E-Mail zur Bestätigung der Einreichung des Angebots wird an claudio.piffaretti@sbb.ch.

1.5 Datum der Offertöffnung:

08.01.2024, Bemerkungen:  L’ouverture des offres est non publique

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Bahnhof Ostermundigen (BOST) Entflechtung Wankdorf Süd - Ostermundigen Intervallkoordination / Eingaben RailSys

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

-

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die zu erbringenden Leistungen für die Intervallkoordination / Eingabe RailSys erfolgen im Zeitraum 2024 (ab Vertragsabschluss) bis März 2030 (ca. Ende Phase 5.1 gemäss Beilage D03) und werden für die Projekte BOST (BZU23 / öVK) und AS25 Wankdorf Süd – Ostermundigen erbracht. Beide Projekte werden integriert resp. parallel zueinander ausgeführt. Der Baustart vom Projekt BOST ist am 01.01.2025 und der Baustart vom Projekt AS25 Wankdorf Süd – Ostermundigen am 01.01.2026. Die Schnittstelle zwischen den beiden erwähnten Projekten bildet die Brücke Bolligenstrasse (BRBO), welche seit dem 01.03.2023 neu erstellt wird

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Gemeinde Bern - Gemeinde Ostermundigen

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

85 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Gemäss der Ausschreibungsunterlagen

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

85 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Bemerkungen: Voraussichtlicher Auftragsbeginn: Anfang März 2024
Voraussichtliches Auftragsende: Ende März 2030

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss der Ausschreibungsunterlagen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Gemäss der Ausschreibungsunterlagen

3.3 Zahlungsbedingungen

Gemäss der Ausschreibungsunterlagen

3.4 Einzubeziehende Kosten

Gemäss der Ausschreibungsunterlagen

3.5 Bietergemeinschaft

Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen.
Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. ARGE-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Jeder Anbieter kann allein oder in einer Arbeitsgemeinschaft mit anderen Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als ARGE-Mitglied in mehr als einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht zulässig.
Eine Firma kann einerseits in einer ARGE und andererseits als Subunternehmer bei anderen Arbeitsgemeinschaften teilnehmen.

3.6 Subunternehmer

Subunternehmer sind gemäss den Ausschreibungsunterlagen zugelassen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Für die Bewertung der Eignungskriterien (EK) gelten folgende Musskriterien:
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Nachweise zu den Qualifikationskriterien:
Nachweise zum Kriterium EK1:
N1: Nachweis der Fähigkeit des Anbieters zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung anhand Erfahrungen, Ausbildungen und/oder Referenzen.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: Keine Kosten für die Ausschreibungsunterlagen

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 19.10.2023
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss der Ausschreibungsunterlagen

4.3 Begehungen

Es findet keine Begehung statt.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Keine

4.6 Sonstige Angaben

Die SBB muss nur Angebote von Anbietern aus der Schweiz oder der EU entgegennehmen.

Die Vergabe hängt vom Erhalt sämtlicher zur Erfüllung der Arbeiten erforderlichen Bewilligungen sowie der Kreditfreigabe der SBB AG ab.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.