Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 18.10.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einkauf SOB
Beschaffungsstelle/Organisator: Einkauf SOB,
zu Hdn. von
Daniela Keller, Stationstrasse 52,
8833
Samstagern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 580 79 14,
E-Mail:
daniela.keller@sob.ch,
URL
www.sob.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Bahnersatz Leistungen Herisau - Wattwil für Cluster SOB Ost 2024
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Bahn Ersatzleistungen, gemäss Ausschreibungsunterlagen
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[18] Eisenbahnen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 60000000 - Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: PostAuto AG, Engehaldenstrasse 39,
3030
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 341 26 73,
E-Mail:
crmb2b@postauto.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'239'458.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die summarische Begründung des Zuschlags umfasst folgende massgebende Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebotes.
Ihr Unternehmen erreichte den höchsten Punktewert aus Gesamtpreis, Referenzen und qualitative Kriterien
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 16.06.2023
im Publikationsorgan: www.Simap.ch Siehe Ausschreibungsunterlagen
Meldungsnummer
1344299
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 16.10.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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