Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 23.10.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Bellinzona Abteilung Strasseninfrastruktur Ost,
zu Hdn. von
N13 RG Werkhof S. Bernardino, Salzsilo-Anlage, Via C. Pellandini 2a,
6500
Bellinzona,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 469 68 11,
Fax:
+41 58 469 68 90,
E-Mail:
acquistipubblici@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N13 RG Werkhof S. Bernardino, Salzsilo-Anlage
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Im Rahmen des Erneuerung- und Erweiterungsprojekts des Werkhof San Bernardino Süd, ist der Bau einer neuen Versorgungsstation (Gebäude R), bestehend aus einer Tankstelle, zwei Salzsilo-Türme (2 x 400 t), sowie einer Anlage für die Herstellung und Lagerung der Sole vorgesehen.
Die Ausschreibung betrifft die Lieferung und Verlegung der Salzsilo-Anlage, bestehend aus zwei Silo-Salzmodule von 400 t mit kubischer Form und gemeinsamen Dach.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Blumer-Lehmann AG, Erlenhof,
9200
Gossau SG,
Schweiz,
Telefon:
071 388 58 58,
E-Mail:
ausschreibungen.silo-anlagenbau@blumer-lehmann.com
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'076'688.40 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Firma Blumer-Lehmann AG erhält den Zuschlag, weil ihr Angebot das vorteihafteste ist. Es ist das einzige eingegangene Angebot. Der Anbieter überzeugte insbesondere bei der Wahl der Schlüsselperson, da diese große Erfahrung aufweist.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 07.07.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1348699
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 23.10.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.4 Sonstige Angaben- ZUSCHLAGSKRITERIEN (ZK)
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1: QUALITÄT DES ANBIETERS: ERFAHRUNGEN DER SCHLÜSSELPERSONEN:GEWICHTUNG 10%. 1.1 Projektleiter der Beschaffung 10%.
ZK2: QUALITÄT/ PLAUSIBILITÄT DES ANGEBOTS GEWICHTUNG 20%, unterteilt in: 2.1 Technischer Bericht: 5%; 2.2 Baustelleninstallation 5%; 2.3 Organigramm und Baustellenorganisation: 5%; 2.4 Dauer und Plausibilität des Bauprogrammes: 5%.
ZK3: PREIS: GEWICHTUNG 70%.
PREISBEWERTUNG Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 30% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: nicht beurteilbar // Bezogen auf die Qualität der Angaben: keine Angabe 1 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: sehr schlecht erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: schlecht erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: gut erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: qualitativ gut 5 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: sehr gut erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung. Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
PUNKTBERECHNUNG Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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