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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1371547
20.10.2023|Projekt-ID 267442|Meldungsnummer 1371547|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 20.10.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundeskanzlei BK
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundeskanzlei BK, Gurtengasse 5,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 462 37 22,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Basisdienste D, F, I der KEYSTONE-SDA-ATS AG 01.01.24 - 31.12.26

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  92400000 - Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: KEYSTONE-SDA-ATS AG, Wankdorfallee 5,  3014  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 909 50 50,  E-Mail:  info@keystone-sda.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 8'429'668.80 mit MWSt.8.1%
Bemerkung: Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Den Zuschlag nach Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB erhält die Firma KEYSTONE-SDA-ATS AG, da sie als einzige Anbieterin in der Lage ist in den unterschiedlich grossen Märkten der verschiedenen Amtssprachen Deutsch, Italienisch und Französisch gleichzeitig gleichwertige Dienste erbringen zu können. Dadurch kann sie als einzige Anbieterin das gegenseitige Verständnis, den Zusammenhalt und den Informationsaustausch zwischen den Landesteilen, Sprachgemeinschaften und Kulturen des Landes wie für die Leistungserbringung notwendig fördern.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 18.09.2023

4.4 Sonstige Angaben

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag: CHF 2'809'889.60
- Optionen: CHF 5'619'779.20
Alle Preisangaben inklusive 8.1% MWSt.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.