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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1371647
20.10.2023|Projekt-ID 259111|Meldungsnummer 1371647|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 20.10.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Swissgrid AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Swissgrid AG,  zu Hdn. von Ezgi Tokay, Bleichemattstrasse 31,  5001  Aarau,  Schweiz,  Telefon:  +41585803396,  E-Mail:  ezgi.tokay@swissgrid.ch,  URL www.swissgrid.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

ICT Dienstleistungen und Personalverleih 2024
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  In Ergänzung zu den Eigenleistungen werden Unternehmen gesucht, welche Swissgrid mit ihren Leistungen im Informatikbereich unterstützen. Die Unterstützung kann sich dabei je nach Los auf Dienstleistungen oder Personalverleih beziehen.
Der Leistungsbezug soll mit verschiedenen Partnern auf der Grundlage von Rahmenverträgen organisiert werden. Für die individuellen Abrufe von Unterstützungsleistungen werden jeweils Einzelverträge (Mini Tender) abgeschlossen.
Los-Nr: 1
Kurze Beschreibung: Architektur & Beratung -
In Ergänzung zu den Eigenleistungen werden Unternehmen gesucht, welche Swissgrid mit ihren Leistungen im Informatikbereich unterstützen.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  79620000 - Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte,
72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: ISOLUTIONS AG, Schanzenstrasse 4c,  3008  Bern,  Schweiz,  Telefon:  0315608888,  E-Mail:  kevin.jordi@isolutions.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 8'616'000.00 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Kostendach für Gesamtauftrag gemäss Budget über alle fünf Rahmenverträge

Name: adesso Schweiz AG, Zweigniederlassung Bern, Bubenbergplatz 8,  3011  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 520 98 00,  E-Mail:  proposal.ch@adesso.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 8'616'000.00 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Kostendach für Gesamtauftrag gemäss Budget über alle fünf Rahmenverträge

Name: APP Unternehmensberatung AG, Monbijoustrasse 10,  3011  Bern,  Schweiz,  Telefon:  058 320 30 00,  E-Mail:  office@app.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 8'616'000.00 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Kostendach für Gesamtauftrag gemäss Budget über alle fünf Rahmenverträge

Name: Eraneos Switzerland AG, Andreasstrasse 11,  8050  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 411 91 29,  E-Mail:  biljana.zdravkovic@eraneos.com
Preis (Gesamtpreis):  CHF 8'616'000.00 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Kostendach für Gesamtauftrag gemäss Budget über alle fünf Rahmenverträge

Name: Detecon (Schweiz) AG, Löwenstrasse 1,  8001  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  0797988295,  E-Mail:  andrea.tribelhorn@detecon.com
Preis (Gesamtpreis):  CHF 8'616'000.00 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Kostendach für Gesamtauftrag gemäss Budget über alle fünf Rahmenverträge

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die vorteilhaftesten Angebote erhalten den Zuschlag.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 16.06.2023
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer 1342551

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 19.10.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 34

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann gemäss Art. 56 Abs.1, BöB innert 20 Tagen nach seiner Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen und muss die Gründe für die Beschwerde und die vorliegenden Beweismittel enthalten und von der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung unterzeichnet sein. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.