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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1371665
20.10.2023|Projekt-ID 259111|Meldungsnummer 1371665|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 20.10.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Swissgrid AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Swissgrid AG,  zu Hdn. von Ezgi Tokay, Bleichemattstrasse 31,  5001  Aarau,  Schweiz,  Telefon:  +41585803396,  E-Mail:  ezgi.tokay@swissgrid.ch,  URL www.swissgrid.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

ICT Dienstleistungen und Personalverleih 2024
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  In Ergänzung zu den Eigenleistungen werden Unternehmen gesucht, welche Swissgrid mit ihren Leistungen im Informatikbereich unterstützen. Die Unterstützung kann sich dabei je nach Los auf Dienstleistungen oder Personalverleih beziehen.
Der Leistungsbezug soll mit verschiedenen Partnern auf der Grundlage von Rahmenverträgen organisiert werden. Für die individuellen Abrufe von Unterstützungsleistungen werden jeweils Einzelverträge (Mini Tender) abgeschlossen.
Los-Nr: 3
Kurze Beschreibung: MS Windows Client und Server (inkl. SQL) -
In Ergänzung zu den Eigenleistungen werden Unternehmen gesucht, welche Swissgrid mit ihren Leistungen im Informatikbereich unterstützen.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  79620000 - Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte,
72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Aveniq Avectris AG, Bruggerstrasse 68,  5400  Baden,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 411 78 90,  E-Mail:  salesoffice@aveniq.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 16'155'000.00 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Kostendach für Gesamtauftrag gemäss Budget über alle fünf Rahmenverträge

Name: Bechtle Holding Schweiz AG, Bolligenstrasse 82,  3006  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 31 335 01 14,  E-Mail:  public.ch@bechtle.com
Preis (Gesamtpreis):  CHF 16'155'000.00 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Kostendach für Gesamtauftrag gemäss Budget über alle fünf Rahmenverträge

Name: Swisscom (Schweiz) AG, Alte Tiefenaustrasse 6,  3048  Worblaufen,  Schweiz,  Telefon:  +41-58-221 43 84,  E-Mail:  helene.buerki@swisscom.com
Preis (Gesamtpreis):  CHF 16'155'000.00 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Kostendach für Gesamtauftrag gemäss Budget über alle fünf Rahmenverträge

Name: UMB Communication AG, In der Luberzen 1,  8902  Urdorf,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 263 27 00,  E-Mail:  simap@umb.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 16'155'000.00 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Kostendach für Gesamtauftrag gemäss Budget über alle fünf Rahmenverträge

Name: BitHawk AG, Allee 1A,  6210  Sursee,  Schweiz,  Telefon:  0582260715,  E-Mail:  stefan.ottiger@bithawk.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 16'155'000.00 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Kostendach für Gesamtauftrag gemäss Budget über alle fünf Rahmenverträge

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die vorteilhaftesten Angebote erhalten den Zuschlag.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 16.06.2023
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer 1342551

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 19.10.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann gemäss Art. 56 Abs.1, BöB innert 20 Tagen nach seiner Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen und muss die Gründe für die Beschwerde und die vorliegenden Beweismittel enthalten und von der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung unterzeichnet sein. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.