Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 20.10.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun, Uttigenstrasse 54,
3600
Thun,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 468 24 00,
E-Mail:
beschaffung.thun@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N06.48 - NEB Kandertal EM - Projektierung Bau inkl. Bauleitung - Nachtrag 01
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: INGE Kander
Name: c/o Bänziger Partner AG, Uttigenstrasse 31,
3600
Thun,
Schweiz,
Telefon:
+41 33 225 75 80,
E-Mail:
thun@bp-ing.ch Preis (Gesamtpreis):
CHF 377'975.30 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Die INGE besteht aus folgenden Mitgliedern: Bänziger Partner AG Thun, Rothpletz, Lienhard + Cie AG Aarau
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB:
Die Grundbeschaffung wurde im offenen Verfahren vergeben. Im Projekt kam es zu ungeplanten Änderungen, welche Mehrleistungen erforderlich machten. Die Zusatzleistungen und planerischen Mehraufwendungen (Grundlagenaufbereitung aufgrund fehlendem EK, Änderung Bauwerksklassen, Projekterweiterung aufgrund verschlechtertem Zustand und verfeinerte statische Prüfung aufgrund kritischen Bauwerkszuständen) mussten im Zuge der Projektierung beim gleichen Anbieter beauftragt werden. Diese Arbeiten bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten. Ein Wechsel der Anbieterin kann nicht erfolgen, da es sonst zu Verzögerungen bei der Planung und insbesondere zur Verspätung von sicherheitsrelevanten Massnahmen geführt hätte. Zudem wäre es zu einem klaren Know-how-Verlust gekommen, was sich in der Summe sehr negativ auf den Erfolg des Projektes auswirken würde oder ausgewirkt hätte. Aus diesen Gründen wurde auf einen Anbieterwechsel verzichtet und die Zusatzleistungen gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB freihändig an die ursprüngliche Anbieterin vergeben.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 19.10.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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