Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 24.10.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BERNMOBIL
Beschaffungsstelle/Organisator: BERNMOBIL Städtische Verkehrsbetriebe Bern, Eigerplatz 3,
3000
Bern 14,
Schweiz,
Telefon:
031 321 88 88,
E-Mail:
beschaffung@bernmobil.ch,
URL
www.bernmobil.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- «Vermerk: Bitte nicht öffnen»
BERNMOBIL Städtische Verkehrsbetriebe Bern, Zieglerstrasse 70A,
3007
Bern,
Schweiz,
Telefon:
031 321 88 88,
E-Mail:
beschaffung@bernmobil.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 03.11.2023
- Bemerkungen: Die Anbieterin hat Fragen zur Ausschreibung ausschliesslich an die Email-Adresse in Ziffer 1.1 zu stellen. Die Antworten werden per Mail anonymisiert an alle Anbieterinnen versandt. Gleichzeitig werden die Antworten zu den publizierten Unterlagen gestellt.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 21.11.2023 Uhrzeit: 12:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Angebote sind mit der Bezeichnung "Server Housing" und dem Vermerk "Bitte nicht öffnen" einzureichen. Alle Angebote müssen bis zur obgenannten Frist physisch bei BERNMOBIL an obgenannter Adresse eingetroffen sein.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 21.11.2023, Uhrzeit:
13:30
1.6 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.2 Projekttitel der Beschaffung- Server-Housing
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 Gemeinschaftsvokabular
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Ausschreibung richtet sich an Housing-Anbieterinnen, die BERNMOBIL ein Angebot für ein Server-Housing (zwei RZ in der Region Bern) inklusive Lösungskonzept für Netzwerkanbindung unterbereiten.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Bern
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.02.2024, Ende: 31.12.2028
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Nach Ablauf der fixen Vertragsdauer verlängert sich der Dienstleistungsvertrag stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens bis 31.12. es jeweiligen Jahres eine Vertragspartei schriftlich kündigt. Der Vertrag kann maximal um fünf Jahre verlängert werden.
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.02.2024 und Ende 29.12.2028
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Erfüllen der Eignungskriterien
3.2 Kautionen / Sicherheiten- keine
3.3 Zahlungsbedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.4 Einzubeziehende Kosten- keine
3.6 Subunternehmer- Allfällige Subunternehmen sind mit der Offerteingabe anzugeben. Die Nachweise Art. 7 IVöBV sind durch die Subunternehmen einzureichen. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich von den Anbieterinnen zu erbringen.
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Die Lieferantin verpflichtet sich, die geforderten Minimalanforderungen bezüglich Verfahrensgrundsätze gemäss Artikel 11ff Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vollumfänglich zu erfüllen.
4.6 Sonstige Angaben- Eine Angebotsbereinigung (Art. 39 IVöB ) ist möglich. Eine solche Bereinigung und eine Anpassung der Angebote nach der
Öffnung sind möglich, wenn dies zur Vergleichbarmachung oder wegen Leistungsänderungen nötig ist. Reine Preisverhandlungen («Abgebotsrunden») bleiben aber verboten (Art. 11 IVöB ).
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 IVöB des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde kommt keine aufschiebende Wirkung zu (Art. 54 Abs. 1 IVöB ).
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