Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 23.10.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL,
zu Hdn. von
Einkauf IT, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 465 50 03,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- F23176 - Business Analyse Digitalisierung und IT-Betrieb ESTV
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: couniq consulting AG, Sulgeneckstrasse 27,
3007
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 31 722 00 66,
E-Mail:
info@couniq.com
Preis (Gesamtpreis):
CHF 3'872'505.20 mit MWSt.8.1% Bemerkung: Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Leistungen «Business Analyse Digitalisierung und IT-Betrieb ESTV» werden aktuell bei der Zuschlagsempfängerin gestützt auf einen auf der Ausschreibung «13121 Business Analyse Partnerschaft» basierenden Einzelvertrag bezogen, welcher am 31.12.2023 ausläuft. Aufgrund fehlender Ressourcen können die Leistungen künftig wider Erwarten nicht intern erbracht werden. Die entsprechende Nachfolge-Ausschreibung «23167 IKT Unterstützung ESTV 2025-2030» wurde deshalb umgehend in die Wege geleitet. Für die Übergangszeit ist die ESTV aber zwingend auf einen weiterführenden Leistungsbezug angewiesen, da ein zwischenzeitlicher Leistungsausfall erhebliche Schwierigkeiten bereiten würde. Die ESTV könnte namentlich ihre nationalen und internationalen Verpflichtungen und ihren gesetzlichen Leistungsauftrag nicht mehr hinreichend erfüllen. Der weiterführende Leistungsbezug bei der bisherigen Leistungserbringerin stellt die einzige Möglichkeit dar, um die zwingend benötigten Leistungen in der Zwischenzeit weiterhin zu erhalten. Der Zuschlag wird deshalb gestützt auf Art. 21 Abs. 2 Bst. e BöB an die couniq consulting AG erteilt.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 05.10.2023
4.4 Sonstige Angaben- Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundleistung vom 01.01.2024 bis 31.12.2024: CHF 1'285'577.10 - Option 1 vom 01.01.2024 bis 31.12.2024: CHF 325'337.75 - Option 2 vom 01.01.2024 bis 31.12.2024: CHF 325'337.75 - Option 3 vom 01.01.2025 bis 31.12.2025: CHF 1’936’252.60 Alle Preisangaben inklusive 8.1% MWSt.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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