Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 23.10.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun,
zu Hdn. von
Nicht öffnen - Offertunterlagen - N00.F2 - Kanton Bern Migration IP-Netz - BSA, Los E78 ID9368, Uttigenstrasse 54,
3600
Thun,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 468 24 00,
E-Mail:
beschaffung.thun@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 24.11.2023
- Bemerkungen: Fragen sind unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 30.11.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 24.11.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 14.12.2023, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen - N00.F2-030 MP-210010 - Kanton Bern Migration IP-Netz - BSA, Los E78 Infrastruktur (ID 9368)».
Bei Einreichung auf dem Postweg: A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
Persönliche Abgabe: Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
1.5 Datum der Offertöffnung:- 20.12.2023, Bemerkungen:
Das Datum der Offertöffnung ist provisorisch. Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- N00.F2-030 MP-210010 - Kanton Bern Migration IP-Netz - BSA, Los E78 Infrastruktur (ID 9368)
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- N00.F2-030 MP-210010
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 32424000 - Netzwerkinfrastruktur, | | 45314300 - Kabelinfrastruktur, | | 32571000 - Kommunikationsinfrastruktur, | | 44112220 - Doppelböden |
Baukostenplannummer (BKP): | 339 - Uebriges |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Bereitstellung der Infrastruktur für den Aufbau des neuen IP-Netz BSA in der GE I:
- Lieferung Zuleitungen für die Versorgung (NS, NST) der Netzwerkschränke - Lieferung Inhouse-LWL-Verkabelung - Dienstleistungen für die Darstellung der LWL-Verbindungen (LWL-Patchpläne) pro IP-Abschnitt - Durchführung LWL-Messungen (Link-Link) - Lieferung Universelle Kommunikationsverkabelung (UKV) - Dienstleistungen für die Erstellung der neuen UKV-Dokumentation pro Standort - Anpassungen an Doppelböden - Lieferung Netzwerkschränke und Innenausrüstung - Dienstleistungen für die Koordination mit dem benachbarten Los E61 IPE-IPA
2.7 Ort der Ausführung- Werkhöfe, Haupt- und Nebenzentralen, Tunnelobjekte und offene Strecke in der GE I sowie ASTRA Infrastrukturfiliale in Thun, Büroräumlichkeiten in Bern oder Werkhof Bern.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 03.04.2024, Ende: 31.12.2028
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung kommt dann zum Tragen, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für die Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern.
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Preis
Gewichtung 40%
Qualität Ausrüstungen und Ausführungen
Gewichtung 30% Organisation, Schlüsselpersonen
Gewichtung 30% Erläuterungen:
Weitere Ausführungen, siehe Ziff. 4.6 der SIMAP-Publikation
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
- Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
2.13 Ausführungstermin- Beginn 03.04.2024 und Ende 31.12.2028
- Bemerkungen: Die Terminangaben können in Abhängigkeit des Projektverlaufs / Kreditgenehmigung von den Angaben abweichen und berechtigen nicht zu Mehrforderungen.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Ziff. 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde
3.3 Zahlungsbedingungen- Zahlungen erfolgen ausschliesslich in Schweizer Franken [CHF].
Zahlungsfrist: 30 Tage
3.4 Einzubeziehende Kosten- Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten.
Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „keine“ bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden. Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein. Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen, maximale Leistungserbringung durch Subunternehmer 50%
Angaben betreffend Subunternehmer werden mitbewertet. Subunternehmer sind zwingend bei der Angebotseinreichung zu nennen. Zudem umschreibt die Unternehmung die vom Subunternehmer erbrachten Leistungen (Umfang, Anteil in %) im Dokument "2.2 Unternehmerangaben", Ziff. 2.5. Gleiche Teilnahmebedingungen wie für Hauptanbieter. Subunternehmer, dürfen nach dem Zuschlag ohne Genehmigung des Auftraggebers nicht mehr ausgewechselt werden. Subunternehmer dürfen bei mehreren Hauptanbietern am Verfahren teilnehmen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Unternehmungen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:
EK 1: Technische Leistungsfähigkeit EK 2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit EK 3: Schlüsselperson EK 4: Nachweis der Verfügbarkeit EK 5: Leistungsanteil Unterakkordant / Subunternehmer
Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
EK1 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT EK1: Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Inbetriebnahme mit vergleichbarer Komplexität (Aufbau UKV-Verkabelung, Inhouse-LWL-Verkabelung und Netzwerkschränke auf Nationalstrassenperimeter) und aus dem gleichen Fachbereich (Kabelanlagen und Nebeneinrichtungen) mit Angabe von Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer. Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.
EK2 WIRSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT EK2.1: Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.
EK2.2: Nachweise Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise: - EK2.2.1: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister - EK2.2.2: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister - EK2.2.3: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV - EK 2.2.4: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Art. 26 Abs. 3 BöB einzuverlangen. Allesamt nicht älter als drei Monate.
EK3 SCHLÜSSELPERSON EK3: Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Inbetriebnahme in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität (Aufbau UKV-Verkabelung, Inhouse-LWL-Verkabelung und Netzwerkschränke auf Nationalstrassenperimeter) und aus dem gleichen Fachbereich (Kabelanlagen und Nebeneinrichtungen) mit Angabe von Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer. Als Schlüsselperson für EK 3 gilt: Projektleiter.
EK4 NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT EK4: Verfügbarkeit der Schlüsselperson: Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson grösser ist als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre. Detaillierte Auflistung und Beschreibung der zeitlichen Belastung innerhalb des Unternehmens und anderer Projekte. Als Schlüsselperson für EK 4 gilt: Projektleiter.
EK5 LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBUNTERNEHMER EK5: Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten / Subunternehmer von 50%.
Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subunternehmen beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
4.3 Begehungen- Es findet keine Begehung statt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- Es sind alle Unternehmungen ohne Restriktionen am Verfahren zugelassen.
4.6 Sonstige Angaben- 1. Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden. Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien
ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK1: Preis, Gewichtung 40%
ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK2: Qualität Ausrüstungen und Ausführungen, Gewichtung 30%; unterteilt in: - ZK2.1: Qualität der eingesetzten Produkte und Materialien, Gewichtung 15% Geforderte Ausführungen gem. Submissionsunterlagen, Dokument 2.2 Unternehmerangaben - ZK2.2: Auftragsanalyse, Gewichtung 10% Geforderte Ausführungen gem. Submissionsunterlagen, Dokument 2.2 Unternehmerangaben ZK2.3: Bestellablauf und Lieferkonzept, Gewichtung 5% Geforderte Ausführungen gem. Submissionsunterlagen, Dokument 2.2 Unternehmerangaben
ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK3: Organisation, Schlüsselpersonen, Gewichtung 30%; unterteilt in: - ZK3.1: Schlüsselpersonen, Gewichtung 20% Geforderte Angaben gem. Submissionsunterlagen, Dokument 2.2 Unternehmerangaben - ZK3.2: Projektorganisation, Gewichtung 10% Geforderte Ausführungen gem. Submissionsunterlagen, Dokument 2.2 Unternehmerangaben
PREISBEWERTUNG - Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5. - Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0. - Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet). - Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.
BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = erfüllt; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = gut erfüllt; qualitativ gut 5 = sehr gut erfüllt; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
PUNKTBERECHNUNG Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte). Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
---- 2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen: Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3. Angebotsöffnung: Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.
4. Vergabe der Leistungen: Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.
5. Bezug der Unterlagen: Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (vgl. Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.
6. Vorbehalt: Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.
7. Schlüsselpersonen: Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden. Schlüsselpersonen dürfen nicht von Subunternehmern gestellt werden.
8. Akteneinsicht: Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt.
9. Bewertung der Angebote: Gemäss Artikel 40 der BöB: Da die Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand fordert, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Grundlage wählt sie mindestens die drei bestrangierten Angebote aus und unterzieht eine umfassende Prüfung und Bewertung
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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