Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 11.12.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB AG Einkauf Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB AG Einkauf Infrastruktur,
zu Hdn. von
zu Hdn. von Reto Schwitter, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern 65,
Schweiz,
Telefon:
+41 000 000 000,
E-Mail:
einkauf.telecom@sbb.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 22.12.2023
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 09.02.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Das Angebot (Preisangebot und materielles Angebot) ist 1-fach in Papierform und auf einem USB-Stick und in einem verschlossenen Umschlag/Paket mit nachfolgenden Vermerken an folgende Adresse einzureichen:
SBB Einkauf Infrastruktur Reto Schwitter / I-ESP-EIT-TC «NICHT ÖFFNEN – Angebot Internet Service Provider» Hilfikerstrasse 3 CH-3000 Bern 65
Bei Widersprüchen zwischen Papierform und elektronischen Datenträgern gilt die Papierform.
Massgebend für die termingerechte Eingabe des Angebots ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangs-beleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.
Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder kon-sularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Ver-tretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email: einkauf.telecom@sbb.ch der SBB AG zu melden.
Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot muss spätestens am 09.02.2024 um 17.30 Uhr am Empfang Hilfikerstrasse 1 in Bern abgegeben werden. Öffnungszeiten Empfang: 07.00 - 17.30 Uhr (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen).
Bei der Übergabe der Offerte an den privaten Kurierdienst, ist die Trackingnummer per Email: einkauf.telecom@sbb.ch der SBB AG zu melden.
Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel.
Zu spät eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 16.02.2024, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist bei der SBB AG nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[5] Fernmeldewesen
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Internet Service Provider
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72400000 - Internetdienste |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- SBB Telecom stellt für den ganzen SBB Konzern die gesamten für den Betrieb notwendigen Telekommunikations-Dienstleistungen zur Verfügung. Dazu gehört unter anderem der Bereich der Internet-Anbindung.
Die SBB sucht mit dieser Ausschreibung eine Anbieterin, die ab 01.10.2024 folgende Internet-Services für die SBB erbringt: •Redundante Internetanbindung an zwei Internet Service Provider •Distributed Denial of Service (DDoS) Detection und Prevention
Die Anbieterin muss ein Gesamtangebot für obige Internet-Services einreichen.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- ganze Schweiz
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 60 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Beschreibung der Verlängerungen: Die SBB erhält die Möglichkeit, den Dienstleistungsvertrag 2-Mal um jeweils 2 Jahr zu verlängern.
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: •Option: Internet-Link RZ-Wankdorf (Trüsselstrasse 2 in Bern Wankdorf) zu ISP 2 (Internet-Bandbreite 4Gbit/s in, 4Gbit/s out)
•Option: DDoS Detection und Prevention ISP 2 (4Gbit/s in, 4Gbit/s out) (keine Bezugspflicht) •Option: Mehrkosten pro weiteres Gbit/s Internet-Bandbreite bei ISP 1 (bis 10 Gbit/s) (keine Bezugs-pflicht) •Option: Mehrkosten pro weiteres Gbit/s Internet-Bandbreite bei ISP 2 (bis 10 Gbit/s) (keine Bezugs-pflicht) •Option: Mehrkosten für DDoS bei ISP 1 (GU) pro weite-res Gbit/s (bis 10 Gbit/s) (keine Bezugspflicht) •Option Mehrkosten für DDoS bei ISP 2 pro weiteres Gbit/s (bis 10 Gbit/s) (keine Bezugspflicht) •Option SCION (Keine Bezugspflicht und nicht Zuschlagsrelevant im Anagepotspreis)
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.10.2024
- Bemerkungen: Bei einem Providerwechsel ist der Start Migration nach Vertragsunterzeichnung ab Q2/2024 geplant.
Der Start der Service-Erbringung hat per Q4/2024 zu erfolgen.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- gemäss Ausschreibungsbedingungen
3.2 Kautionen / Sicherheiten- gemäss Ausschreibungsbedingungen
3.3 Zahlungsbedingungen- gemäss Ausschreibungsbedingungen
3.4 Einzubeziehende Kosten- gemäss Ausschreibungsbedingungen
3.5 Bietergemeinschaft- sind nicht zugelassen
3.6 Subunternehmer- sind zugelassen
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1: «Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung zur Auftragserfüllung» EK2: «Genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit» EK3: «Hinreichendes Qualitätsmanagement» EK4: «Vorliegen eines hinreichenden Umweltmanagementsystems» EK5: «Kommunikation in Deutsch»
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die Eignungskriterien müssen grundsätzlich durch die Anbieterin selbst erfüllt werden. zu EK1: Die Anbieterin muss über nachweisbare Erfahrung (mindestens 12 Monate) im Bereich Internet Service Provider verfügen. Dazu muss sie mindestens zwei Referenzen eines Servicevertrags für Internet Services mit Grosskunden im Arbeitsblatt "Referenzen" angeben. Jede der beiden Referenzen mit einem Grosskunden muss folgendes beinhalten, um vergleichbar zu sein: •Redundante Internetanbindung von 2 Kunden-Standorten an zwei getrennte Standorte des Internet Service Providers •Anbindung mit mindestens einer Bandbreite von 4 Gbit/s in und 4 Gbit/s out •BGP-Routing durch die Anbieterin •Distributed Denial of Service (DDoS) Detection und Prevention durch die Anbieterin Alle Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (Datum ab Ende des Service-Vertrags). Bei den Referenzen muss der charakteristische Teil der Leistung durch die Anbieterin selbst erbracht worden sein. Teilaspekte, für die im Angebot Subunternehmer vorgesehen sind, dürfen auch bei den Referenzen von diesen offerierten Subunternehmern erbracht worden sein. Diese Subunternehmer dürfen jedoch im Falle eines Zuschlags nicht ohne das Einverständnis der SBB ausgewechselt werden. zu EK2: Bilanzen/Erfolgsrechnungen der Anbieterin der letzten zwei Jahre wird aufgezeigt. Das jährliche Auftragsvolumen / Volumen (Gesamtkosten gemäss Preiseingabe dividiert durch maximal mögliche Vertragslaufzeit von 9 Jahren) darf 10% des durchschnittlichen Umsatzes pro Jahr der letzten 2 Jahre nicht übersteigen. zu EK3: Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (ISO 9001 oder vergleichbar) Der Nachweis ist durch die Anbieterin und allenfalls beigezogene Subunternehmer jeweils zu erbringen. zu EK4: Umweltmanagementsystem ISO 14001 oder vergleichbar (z. B. Unternehmenspolitik oder Umweltpolitik; Beweise wie Umweltaspekte in der Produktentwicklung berücksichtigt werden; Bericht eines internen Umweltaudits; oder Check/ Überprüfungen usw.). Der Nachweis ist durch die Anbieterin und allenfalls beigezogene Subunternehmer jeweils zu erbringen. zu EK5: Die Anbieterin bestätigt, dass die Kommunikation mit allen eingesetzten Personen mit Kundenkontakt in deutscher Sprache möglich ist.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
- Bemerkungen: : Für die Eingabe der Angebote sind alle 3 Amtssprachen zu-lässig (Art. 48, Abs. 5, lit. c BöB). Die Offerte ist allerdings bevorzugt in deutscher Sprache zu verfassen. Es ist zulässig, Datenblätter, Factsheets, Firmeneigene
Standarddokumente etc. in englischer Sprache beizulegen.
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 11.12.2023
bis
09.02.2024 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind gemäss Art. 21 Abs. 2 VöB nur in deutscher Sprache erhältlich. Dieses Beschaffungsprojekt wurde am 20.02.2023 im Simap vorangekündigt. Die SBB hat innerhalb der gesetzten Frist keine Anfrage erhalten, welche eine französische Übersetzung der Ausschreibungsunterlagen fordert. Die Ausschreibungsunterlagen sind daher nur in deutscher Sprache erhältlich.
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- AGB SBB für Informatikdienstleistungen (AGB-IDL), Ausgabe September 2023
4.3 Begehungen- Es findet keine Begehung statt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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