Abbruch- Publikationsdatum Simap: 24.10.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, Schwarzenburgstrasse 155,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 467 89 88,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- (23068) 341 Ernährungsempfehlungen für Kinder und Jugendliche
-
Los-Nr
1, 2, 3
- Kurze Beschreibung: Erstellung eines wissenschaftlichen Berichts, Organisation und Führung der Fokusgruppen, Handbuch für die Ernährungsempfehlungen für Kinder und Jugendliche erarbeiten und führen
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Erstellung eines wissenschaftlichen Berichts über die Schweizer Ernährungsempfehlungen für Kinder und Jugendliche (4-17 Jahre) und Leitung von Arbeitsgruppen mit Experten aus diesem Bereich.
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- (23068) 341
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71317210 - Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit, | | 72314000 - Datenerhebung und -zusammentragung, | | 72316000 - Datenanalyse, | | 73000000 - Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung, | | 73110000 - Forschungsdienste, | | 73200000 - Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung, | | 73220000 - Beratung im Bereich Entwicklung, | | 79310000 - Marktforschung, | | 79342310 - Kundenbefragung, | | 85312320 - Beratungsdienste |
2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung-
Publikation vom
:
30.06.2023
im Publikationsorgan
:
www.simap.ch
Meldungsnummer
1345503
3. Begründung- Abbruch gemäss Artikel 43. Abs. 1 Bst. c BöB.
Das Projekt wird überarbeitet und redimensioniert.
5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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