Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 13.11.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) / armasuisse
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Einkauf und Kooperationen CC WTO,
zu Hdn. von
Projekt "Raddumper 2.5m3", Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41584629900,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch,
URL
www.armasuisse.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Selektives Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Raddumper 2.5m3
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die armasuisse beschafft im Auftrag der Schweizer Armee Raddumper 2.5m³. Für die Ausbildung an den Baumaschinen und für Einsätze im In- und Ausland stehen der Armee Allrad-Dumper zur Verfügung. Zusätzlich sollen neue Raddumper als Ergänzung beschafft werden.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 43000000 - Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen, | | 43200000 - Erdbewegungs- und Erdaushubmaschinen sowie zugehörige Teile, | | 43250000 - Frontschaufellader, | | 43310000 - Baumaschinen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Menzi Muck Gruppe AG, Feffetstrasse 14,
9464
Rüthi,
Schweiz,
Telefon:
0717271212,
E-Mail:
info@menzimuck.com
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 4'373'019.90
bis 7'562'087.90
ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Unter Berücksichtigung der im Vorfeld festgelegten Kriterien und deren Gewichtung hat der Zuschlagsempfänger kumuliert und insbesondere volkswirtschaftlich den höchsten Erfüllungsgrad erreicht.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 28.03.2023
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1312333
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 06.11.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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