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27.11.2023|Projekt-ID 267728|Meldungsnummer 1372567|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 27.11.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,  zu Hdn. von N04, MP-110016 EP RüKü, Baumeister Hauptarbeiten, Brühlstrasse 3,  4800  Zofingen,  Schweiz,  Telefon:  058 482 75 11,  Fax:  058 482 75 90,  E-Mail:  zofingen@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Bundesamt für Strassen ASTRA,  zu Hdn. von N04, MP-110016 EP RüKü, Baumeister Hauptarbeiten, Brühlstrasse 3,  4800  Zofingen,  Schweiz,  Telefon:  058 482 75 11,  Fax:  058 482 75 90,  E-Mail:  beschaffung.zofingen@astra.admin.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

12.01.2024
Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 19.01.2024 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 12.01.2024 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 15.02.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag bis 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1.5 Datum der Offertöffnung:

22.02.2024, Bemerkungen:  Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

N04, MP-110016 EP Verzweigung Rütihof - Anschluss Küssnacht, Baumeister Hauptarbeiten

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

MP-110016

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45233110 - Bauarbeiten für Autobahnen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Instandsetzung der Nationalstrasse N04 zwischen der Verzweigung Rütihof (km 99.200) und dem Anschluss Küssnacht (km 107.000). Vorgesehene Massnahmen:
- Befahrbarkeit Pannenstreifen / Schachtsicherungen
- Installationsplätze und Zufahrten
- Belagsersatz / Anpassung der Querneigung
- Instandsetzung / Neubau Entwässerungsleitungen
- Neubau Kabelrohranlage
- Instandsetzung / Neubau Fahrzeugrückhaltesysteme / Zäune
- Instandsetzung Kunstbauten (Hauptbauwerke: 2 Brücken, 7 Überführungen, 6 Unterführungen, 2 Durchlässe, 4 Stützmauern)
- Instandsetzung von 4 Lärmschutzwänden
- Neubau SABA Fänn Meierskappel
- Umbau von 2 Ölrückhaltebecken zu Pumpwerken
- 5 Signalportale für GHGW (Stahlbau, Fundamente, Pfähle)
Vorarbeiten ab Mitte 2024. Hauptarbeiten in drei Abschnitten mit je drei bis vier Bauphasen pro Bausaison von 2025 bis 2027.

2.7 Ort der Ausführung

Schweiz, Kantone Zug, Luzern, Schwyz, N04 zwischen der Verzweigung Rütihof und dem Anschluss Küssnacht, sowie ASTRA Filiale Zofingen.

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

48 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

ZK1: QUALITÄT DES ANBIETERS Erfahrung der Schlüsselpersonen, Gewichtung 15% - Chefbauführer Trassee und Chefbauführer Kunstbauten mit Referenz und Lebenslauf  Gewichtung 15% 
ZK2: QUALITÄT UND PLAUSIBLITÄT DES ANGEBOTS, Gewichtung 15% - Technischer Bericht, Optimierungspotential, Konzept Baustelleneinrichtung, Material-, Logistik- und Entsorgungskonzept, Organisation und Organigramm des Anbieters.  Gewichtung 15% 
ZK3: BAUZEIT, Gewichtung 15% - Länge der Bauzeiten bis Übergaben der Verkehrsfläche an den Verkehr.  Gewichtung 15% 
ZK4: QUALITÄT UND PLAUSIBLTÄT BAUPROGRAMM, GewichtunIg 15% -Einhaltung der Randbedingungen und Plausibilität der Bauabläufe und Leistungsannahmen.  Gewichtung 15% 
ZK 5; PREIS, Gewichtung 40% - Bewertung bereinigte Angebotssumme  Gewichtung 40% 
Erläuterungen:  :

Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.

PREISBEWERTUNG

Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 30% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.

Benotung der übrigen Zuschlagskriterien

Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen. Die Amtsvariante ist in jedem Falle vollständig einzureichen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.06.2024 und Ende 31.12.2027
Bemerkungen: Detaillierte Fristen und Termine gemäss den Ausschreibungsunterlagen.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ausführungen im Pflichtenheft

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde

3.3 Zahlungsbedingungen

45 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.

Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten.
Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „0“ bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden.
Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein.
Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 50% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmer werden mitbewertet.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.
Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
EK3: Schlüsselperson "Baustellenchef"
EK4: Leistungsanteil Unterakkordanten

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

EK1: Technische Leistungsfähigkeit:
Für den Anbieter 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus den gleichen Fachbereichen, mit Angabe von Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführten Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
Als vergleichbar gilt: Instandsetzungsarbeiten auf eine Hochleistungsstrasse unter Verkehr (HLS; richtungsgetrennt und mindestens 2 Fahrspuren pro Richtung) mit einem Investitionsvolumen von mindestens 20 Mio. CHF. Exkl. MWSt.

Im Falle von Holdings oder ARGEs in geänderter Zusammensetzung werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.

Hinweis: Diese Referenz kann auch mit zwei Teilreferenzen erbracht werden.

EK2: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.

EK3: Schlüsselperson
"Baustellenchef":
1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv. Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich, mit Angabe von Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführten Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
Als vergleichbar gilt: Instandsetzungsarbeiten auf eine Hochleistungsstrasse unter Verkehr (HLS; richtungsgetrennt und mindestens 2 Fahrspuren pro Richtung) mit einem Investitionsvolumen von mindestens 20 Mio. CHF. Exkl. MWSt.

EK4: Leistungsanteil Unterakkordanten:
Maximal 50 % der Leistungen darf über Subunternehmer erbracht werden.
Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subunternehmen beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch
Bemerkungen: Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 27.11.2023  bis  15.02.2024
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

4.3 Begehungen

Es findet keine Begehung statt. Örtliche Kenntnisse werden vorausgesetzt.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbe-stimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Der Anbieter muss mit Selbstdeklaration den Nachweis der Teilnahmebedingungen betreffend Verbot der Vergabe öffentlicher Aufträge gemäss Artikel 29c der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72, «Verordnung») erbringen.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Keine

4.6 Sonstige Angaben

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

4. Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine zu verschieben. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung.

5. Die Veröffentlichung auf www.simap.ch ist massgebend. Bei Unklarheiten und Widersprüchen hat die deutsche Version Vorrang.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.