Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 26.10.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Aargau Verkehr AG (AVA)
Beschaffungsstelle/Organisator: Aargau Verkehr AG (AVA),
zu Hdn. von
Recht und Compliance, Posftfach,
5001
Aarau,
Schweiz,
Telefon:
+41628328369,
E-Mail:
miriam.scheidegger@aargauverkehr.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 15.11.2023
- Bemerkungen: Rechtzeitig eingegangene Fragen werden bis spätestens am
15.11.2023 via simap.ch beantwortet. Die Antworten werden in anonymisierter Form auf der simap Plattform aufgeschaltet und allen Anbietern zugänglich gemacht.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 08.12.2023, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Postversand: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel
oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung Eine Abgabe am Empfang ist nicht möglich.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 13.12.2023, Ort:
Aarau, Bemerkungen:
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[2] Landverkehr einschließlich Geldtransport und Kurierdienste ohne Postverkehr
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Ersatzverkehr Frühling 2024
Bremgarten - Dietikon
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße) |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die AVA sucht einen Anbieter, welcher den 4-wöchigen Ersatzverkehr infolge Bauarbeiten mit Totalsperre im Frühling 2024 zwischen Bremgarten und
Dietikon fahren kann. Diese Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt einer für die Bauarbeiten notwendigen Plangenehmigungsverfügung des BAV, welche bis 31.12.2023 vorliegen sollte.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Siehe Ziffer 2.6
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 06.04.2024, Ende: 05.05.2024
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftrag kann im Falle einer Bauverzögerung verlängert werden.
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Anstellungsbedingungen Fahrpersonal
Gewichtung 10%
Ersatzhaltestellen
Gewichtung 10% Ortung
Gewichtung 10% Preis
Gewichtung 70%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 06.04.2024 und Ende 05.05.2024
3. Bedingungen3.5 Bietergemeinschaft- Nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. In diesem Falle gilt der Anbieter als alleiniger Vertragspartner inkl. aller Rechte und Pflichten aus dieser Ausschreibung. Die Subunternehmer und ihre genauen Leistungsanteile müssen aus dem Angebot ersichtlich sein.
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.8 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Laurenzenvorstadt 11, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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