Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 27.10.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT, Business Solutions
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 461 13 40,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Dienst öffentliche Ausschreibungen,
zu Hdn. von
Projekt (23185) 609 Lifecycle ePGU, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 461 13 40,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 03.11.2023
- Bemerkungen: Achtung: Es werden 2 Fragerunden durchgeführt.
Termin 1. Fragerunde: 03.11.2023 Termin 2. Fragerunde: 16.11.2023
Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 08.12.2023 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter. c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 14.12.2023, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.2 Projekttitel der Beschaffung- (23185) 609 Lifecycle ePGU (Java SW-Entwicklung)
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- (23185) 609
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Das Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen externen Leistungserbringer zu finden, der über eine hohe Fachkompetenz und Erfahrung in der individuellen Softwareentwicklung mit Java verfügt.
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen: Beratung; Architektur; UX Design; SW-Entwicklung; Testing; Integration; Agile Führung (Projektmanagement, Scrum, SAFe); Wartung / SLA / Betrieb. Der Abruf der Leistungen erfolgt in Form eines Full Service als Managed Lifecycle.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Der Erbringungsort der Leistungen wird im jeweiligen Abruf bzw. Einzelvertrag geregelt. Auf Verlangen sind die Leistungen vor Ort zu erbringen, d. h. in den Räumen der Bundesverwaltung in der ganzen Schweiz, wenn ein Auftrag dies aus betrieblichen und kundenspezifischen Gründen erfordert. Innerhalb der Bundesverwaltung erfolgt die Leistungserbringung in der Regel im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation in Zollikofen.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 120 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Rein optionales Beschaffungsvolumen.
2.10 Zuschlagskriterien- ZK 1.1 Verfügbarkeit
Gewichtung 10%
ZK 1.2 Fullstack Erfahrung I
Gewichtung 10% ZK 1.3 Fullstack Erfahrung II
Gewichtung 10% ZK 1.4 Frontend Erfahrung
Gewichtung 10% ZK 1.5 Erfahrung Testmanagement/Testautomatisierung
Gewichtung 10% ZK 1.6 Erfahrung als Team
Gewichtung 10% ZK 1.7 Microservice Architekturen
Gewichtung 5% ZK 1.8 Erfahrung Lifecycle
Gewichtung 5% ZK 1.9 Agile Methoden
Gewichtung 5% ZK 2 Preis (max. Stundensatz in CHF exkl. MWST)
Gewichtung 25% Erläuterungen:
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 1 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Bemerkungen: 120 Monate ab Unterzeichnung des Rahmenvertrags.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Die in Anhang 1 aufgeführten Teilnahmebedingungen müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation erfüllt und nachgewiesen werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung finden Sie auf folgender Webseite: https://www.efv.admin.ch/efv/de/home/efv/erechnung/aktuell.html
3.4 Einzubeziehende Kosten- Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc.
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich von einem der Konsortialmitglieder zu erbringen. Mehrfachbewerbungen von Anbietern im Rahmen von Bietergemeinschaften sind zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Anbieter zu erbringen. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK 01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Der Anbieter bestätigt, dass er über eine genügende wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweis Als Nachweis ist die Bestätigung im Antwortfeld (Antwort auswählen) im Anhang 1 erforderlich und Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Im Falle von Bietergemeinschaft ist dieses Kriterium von jedem Mitglied einzeln zu erfüllen und nachzuweisen. Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch). Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK 02 Ansprechpartner Der Anbieter bestätigt, dass über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC) verfügt, welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Nachweis Als Nachweis ist die Bestätigung im Antwortfeld (Antwort auswählen) im Anhang 1 erforderlich und falls zutreffend die Nennung von SPOC und Stellvertretung im Bemerkungsfeld: Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK 03 Personensicherheitsprüfung Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden. Nachweis Als Nachweis ist die Bestätigung im Antwortfeld (Antwort auswählen) im Anhang 1 erforderlich.
EK 04 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Nachweis Als Nachweis ist die Bestätigung im Antwortfeld (Antwort auswählen) im Anhang 1 erforderlich.
EK 05 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes Der Anbieter bestätigt, dass er die nachstehend aufgeführten AGB akzeptiert: - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021) Nachweis Als Nachweis ist die Akzeptanz der AGB im Antwortfeld (Antwort auswählen) im Anhang 1 erforderlich.
EK 06 Akzeptanz des Vertragsentwurfs Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 3 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. Der Anbieter bestätigt, dass er den beiliegenden Vertragsentwurf vorbehaltlos akzeptiert. Nachweis Als Nachweis ist die Akzeptanz des Vertragsentwurfs im Antwortfeld (Antwort auswählen) im Anhang 1 erforderlich.
EK 07 Anforderungen an die Schlüsselpersonen Der Anbieter verfügt über Schlüsselpersonen (SPOC-Entwicklung und Stellvertretung), welche die nachstehenden Anforderungen betreffend Kompetenzen und Sprache erfüllen. SPOC-Entwicklung: - Deutsch: mündlich und schriftlich mind. Niveau C1 gemäss Europäischen Sprachenportfolio( ESP) - Deutsch oder Englisch als Teamsprache gemäss EK 08: mündlich und schriftlich mind. Niveau B2 gemäss ESP - erfüllt die Anforderungen von EK 12 als Architekt Stv SPOC-Entwicklung: - Deutsch: mündlich und schriftlich mind. Niveau B2 gemäss ESP - Deutsch oder Englisch als Teamsprache gemäss EK 08: mündlich und schriftlich mind. Niveau B2 gemäss ESP - erfüllt die Anforderungen von EK 11 als Fullstack-Entwickler Senior Nachweis Für den Nachweis ist das Blatt Personenprofil aus Anhang 5 auszufüllen (je ein Blatt für den SPOC-Entwicklung und seinen Stellvertreter) und die Erfüllung der Anforderung im Antwortfeld im Anhang 1 zu bestätigen (Antwort aus Drop-Down wählen). Die Sprachnachweise sind beizulegen (Diplom, Zertifikat oder vergleichbar). Der Sprachnachweis kann auch mittels Einstufungstest erbracht werden (z.B. https://www.klubschule.ch/Themen/Einstufungstests/Sprachtest). Diese Personen werden auch zur Erfüllung von EK 12 (SPOC-Entwicklung : SW-Architekt) und EK 11 (Stellvertretung: Fullstack-Entwicklung) eingesetzt.
EK 08 Sprachkenntnisse des Teams Der Anbieter verfügt über ein Entwicklerteam, das vollständig (jede angebotene Person) in der deutschen oder englischen Sprache mündlich und schriftlich kommunizieren kann. - Teamsprache (Deutsch oder Englisch): mündlich und schriftlich mind. Niveau B2 gemäss ESP Nachweis Für den Nachweis ist das Blatt Personenprofil aus Anhang 5 auszufüllen (je ein Blatt pro Person) und die Erfüllung der Anforderung im Antwortfeld im Anhang 1 zu bestätigen (Antwort aus Drop-Down wählen). Die Sprachnachweise sind beizulegen (Diplom, Zertifikat oder vergleichbar). Der Sprachnachweis kann auch mittels Einstufungstest erbracht werden (z.B. https://www.klubschule.ch/Themen/Einstufungstests/Sprachtest).
EK 09 Bereitschaft und Leistungen ausserhalb der normalen Arbeitszeit Der Anbieter ist bereit, auf Verlangen der Bedarfsstelle, Pikett und Leistungen ausserhalb der regulären Geschäftszeiten (Abend, Nacht sowie Samstag und Sonntag) zu erbringen (vgl. Ziff. 13 Anhang 3 Rahmenvertrag). Erfüllt der Anbieter die geforderten Bedingungen betreffend Leistungen ausserhalb der regulären Geschäftszeiten? Nachweis Für den Nachweis ist die Erfüllung der Anforderung im Antwortfeld im Anhang 1 zu bestätigen (Antwort aus Drop-Down wählen).
EK 10 Frontend-Entwicklung Der Anbieter weist nach, dass er selbst über eigene Angestellte (in unbefristeter und ungekündigter Stellung) verfügt, welche im Umfang von mindestens 90 Stellenprozenten (100 Stellenprozente = 1 FTE = 1800h/Jahr) verfügbar sind, um die Leistungen in den genannten Technologien zu erfüllen. Mindestanforderungen an die zur Verfügung gestellten Frontend-Entwickler: - Kompetenzstufe Senior gemäss S3 swissICT (www.swissict.ch) - mind. 1800 Stunden Erfahrung in der Java Frontend-Entwicklung mit Angular V2 (TypeScript) Es darf maximal 1 Person angeboten werden. Es sind keine Subunternehmen zugelassen. Personen von Konzerngesellschaften sind Subunternehmen gleichgestellt.. Erfüllt Ihre Firma die geforderten Bedingungen betreffend Erfahrung? Nachweis Für den Nachweis ist das Blatt Personenprofil aus Anhang 5 auszufüllen (je ein Blatt pro Person) und die Erfüllung der Anforderung im Antwortfeld im Anhang 1 zu bestätigen (Antwort aus Drop-Down wählen).
EK 11 Fullstack-Entwicklung Der Anbieter weist nach, dass er selbst über eigene Angestellte (in unbefristeter und ungekündigter Stellung) verfügt, welche im nachstehenden Umfang verfügbar sind, um die Leistungen in den genannten Technologien zu erfüllen. Mindestanforderungen: 400 Stellenprozente Fullstack Entwickler I (Professional) - Kompetenzstufe Professional gemäss S2 swissICT (www.swissict.ch) - mind. 1500 Stunden Erfahrung in der Frontend-Entwicklung mit Angular V2 (TypeScript) - mind. 1500 Stunden Erfahrung in der Backend-Entwicklung mit Spring Boot 200 Stellenprozente Fullstack Entwickler II (Senior) - Kompetenzstufe Senior gemäss S3 swissICT (www.swissict.ch) - mind. 2500 Stunden Erfahrung in der Frontend-Entwicklung mit Angular V2 (TypeScript) - mind. 2500 Stunden Erfahrung in der Backend-Entwicklung mit Spring Boot Es dürfen maximal 8 Personen angeboten werden, von denen maximal 2 Personen von Subunternehmen angeboten werden dürfen. Personen von Konzerngesellschaften sind Subunternehmen gleichgestellt. Erfüllt Ihre Firma die geforderten Bedingungen betreffend Erfahrung? Nachweis Für den Nachweis ist das Blatt Personenprofil aus Anhang 5 auszufüllen (je ein Blatt pro Person) und die Erfüllung der Anforderung im Antwortfeld im Anhang 1 zu bestätigen (Antwort aus Drop-Down wählen). 100 Stellenprozente entsprechen 1 FTE = 1800h/Jahr).
EK 12 Architektur Der Anbieter weist nach, dass er selbst über eigene Angestellte (in unbefristeter und ungekündigter Stellung) verfügt, welche im Umfang von mindestens 100 Stellenprozenten (100 Stellenprozente = 1 FTE = 1800h/Jahr) verfügbar sind, um die Leistungen in den genannten Technologien zu erfüllen. Mindestanforderungen an die zur Verfügung gestellten Java Architekten: - Kompetenzstufe Expert gemäss S4 swissICT (www.swissict.ch) - Die Person erfüllt die Rolle des SPOC-Entwicklung gemäss EK 07 - 3000 Stunden Erfahrung in der Java-Architektur (Entwicklungserfahrung wird nicht gewertet) mit Spring Boot Es darf maximal 1 Person angeboten werden. Es sind keine Subunternehmen zugelassen. Personen von Konzerngesellschaften sind Subunternehmen gleichgestellt. Erfüllt Ihre Firma die geforderten Bedingungen betreffend Erfahrung? Nachweis Für den Nachweis ist das Blatt Personenprofil aus Anhang 5 auszufüllen (je ein Blatt pro Person) und die Erfüllung der Anforderung im Antwortfeld im Anhang 1 zu bestätigen (Antwort aus Drop-Down wählen).
EK 13 Testmanagement / Testautomatisierung Der Anbieter weist nach, dass er über entsprechende Ressourcen verfügt, welche im Umfang von mindestens 90 Stellenprozenten (100 Stellenprozente = 1 FTE = 1800h/Jahr) verfügbar sind, um die Leistungen in den genannten Technologien zu erfüllen. Mindestanforderungen an die zur Verfügung gestellten Tester: - Kompetenzstufe Senior gemäss S3 swissICT (www.swissict.ch) - Mindestens 2500 Stunden Erfahrung in den Rollen Testmanagement, Testautomatisierung und Testausführung mit den Testwerkzeugen Junit, Zephyr und AssertJ, davon mindestens 600 Stunden in jeder Rolle. Es darf maximal eine Person angeboten werden, wobei es sich bei der Person auch um einen Subunternehmen handeln kann. Erfüllt Ihre Firma die geforderten Bedingungen betreffend Erfahrung? Nachweis Für den Nachweis ist das Blatt Personenprofil aus Anhang 5 auszufüllen (je ein Blatt pro Person) und die Erfüllung der Anforderung im Antwortfeld zu bestätigen (Antwort aus Drop-Down wählen). 100 Stellenprozente entsprechen 1 FTE = 1800h/Jahr).
EK 14 Erfahrung im Anwendungsbereich Der Anbieter verfügt über nachgewiesene Erfahrung in der Entwicklung von Java-Applikationen, die mit den in Kapitel 1.2.1 Anhang A Rahmenvertrag beschriebenen Geschäftsmodulen vergleichbar sind (bspw. die Entwicklung eines Melderegisters). Die eingereichten Referenzen müssen alle nachfolgenden Anforderungen erfüllen: - Die Referenz umfasst vergleichbare Vorhaben gemäss Kap. 1.2.1 Anhang A des Rahmenvertrags (Anhang 3) - Das Ende des Projekts/Auftrags darf nicht länger als 2018 zurückliegen - Der Entwicklungsaufwand muss mindestens 3'000 Stunden betragen - Die Backend Entwicklung basiert auf Java - Die Entwicklungsdauer muss mindestens 12 Monate betragen - Die Applikation befindet sich im produktiven im Einsatz. Erfüllt Ihre Firma die geforderten Bedingungen betreffend Erfahrung? Nachweis Für den Nachweis ist das Referenzblatt aus Anhang 4 zu verwenden. Die formellen Anforderungen aus dem Referenzblatt (Tabellenblatt Anleitung) sind zu beachten. Wichtiger Hinweis: Es sind nur Referenzprojekte des Anbieters/der Bietergemeinschaft zugelassen. Referenzen von ihren Subunternehmern sowie Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen. Es sind gesamthaft 2 Referenzen einzureichen. Diese Referenzen sind nicht für die Erfüllung von anderen Kriterien zugelassen. Die entsprechenden Referenznummern sind im Feld "Bemerkung" einzutragen.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- Die Anbieterin mimacom ag ist im gegenständlich ausgeschriebenen Leistungsbereich im Vorhaben ePGU/APVS für die Beschaffungs- bzw. Bedarfsstelle tätig und stellt das aktuelle Entwicklungsteam. Sie war an der Aufbereitung der Ausschreibungsunterlagen nicht beteiligt. Die Vorgaben und erforderlichen Informationen zum vorliegend nachgefragten und geforderten Leistungsgegenstand sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
4.6 Sonstige Angaben- Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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