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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1372999
26.10.2023|Projekt-ID 261612|Meldungsnummer 1372999|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 26.10.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Olten Direktion Bau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Olten
Direktion Bau,  zu Hdn. von Daniel Christen, Dornacherstrasse 1,  4601  Olten,  Schweiz,  Telefon:  +41622061311,  E-Mail:  daniel.christen@olten.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Neubau Schulanlage mit Dreifachturnhalle Kleinholz Olten - BKP 940 Möblierung
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Gesamte Lieferung und Montage der Möblierung inkl. Nebenarbeiten (z.B. Entsorgung Verpackungsmaterial)

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  39000000 - Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: mobil Werke AG, Littenbachstrasse 1,  9442  Berneck,  Schweiz,  Telefon:  0717478115,  E-Mail:  luzia.aschwanden@mobilwerke.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 908'286.40 mit MWSt.7.7%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 14.07.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch. Die Mitteilung über den Zuschlag wird den Anbieterinnen und Anbietern schriftlich eröffnet.
Meldungsnummer 1351255

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 25.10.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen den vorliegenden Entscheid kann innert 20 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die datierte und unterzeichnete Beschwerdeschrift hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das Beschwerdeverfahren ist nicht kostenlos und die Verfahrenskosten werden je nach Ausgang des Verfahrens auferlegt. Wird die Beschwerde vollumfänglich oder teilweise abgewiesen, sind die Kosten vollständig oder teilweise zu tragen.