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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1373209
01.11.2023|Projekt-ID 267929|Meldungsnummer 1373209|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 01.11.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Zweckverband ARA Falkenstein
Beschaffungsstelle/Organisator: Zweckverband ARA Falkenstein, Fröschenlochstrasse 1,  4702  Oensingen,  Schweiz,  Telefon:  +41 62 396 25 70,  E-Mail:  admin@ara-falkenstein.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

ARA Falkenstein, Ausbau Biologie / EMV, BKP 337 SPS/PLS
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Der Auftrag umfasst die SPS/PLS-Automation der neuen Anlageteile sowie die Ankoppelung an die bestehende Steuerung.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  42961000 - Steuerungs- und Kontrollsystem

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Rittmeyer AG, Inwilerriedstrasse 57,  6341  Baar,  Schweiz,  Telefon:  +41 41 767 10 00,  E-Mail:  info@rittmeyer.com
Preis (Gesamtpreis):  CHF 458'617.60 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das bestehende Prozessleitsystem (PLS) muss mit zusätzlichen SPS-Steuerungen erweitert werden und erhält ein Upgrade. Aufgrund der Abhängigkeiten zu den bestehenden Steuerungen und der Aufrechterhaltung der Prozesse während allen Umbauphasen, ist ein Anbieterwechsel aus technischer und wirtschaftlicher Sicht keine Alternative. Der Vorstand des Zweckverbands hat deshalb an der Sitzung vom 25.10.2023, in Anwendung von Art. 21 IVöB, den Zuschlag der Rittmeyer AG erteilt.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 25.10.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit der Publikation beim Kantonalen Verwaltungsgericht, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftliche Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten; die Beweismittel sind anzugeben. Fehlen diese Erfordernisse, wird auf die Beschwerde nicht eingetreten.