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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1373603
08.11.2023|Projekt-ID 261680|Meldungsnummer 1373603|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 08.11.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse Immobilien
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Immobilien, Guisanplatz 1,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  058 463 20 20,  E-Mail:  marianne.zuercher@armasuisse.ch,  URL www.armasuisse.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BIM-Manager seitens Auftraggeber armasuisse Immobilien
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Der BIM-Manager Auftraggeber definiert, organisiert und lenkt den BIM Prozess seitens armasuisse Immobilien (Besteller). Weiter sichert und prüft der BIM-Manager Auftraggeber die Qualität und Lieferung der nutzerspezifischen Daten nach den Vorgaben in den EIR armasuisse Immobilien. Der BIM-Manager Auftraggeber bildet das projektspezifische «BIM-Gewissen» von armasuisse Immobilien.
Aufgrund des heterogenen und umfangreichen Immobilien-/Infrastrukturportfolios, werden mehrere BIM-Manager Auftraggeber mit dieser Ausschreibung beschafft und Rahmenverträge abgeschlossen.
Die sechs Lose sind nach den Regionen der Amtssprachen und der projektspezifischen Typologie (Hochbau versus Tiefbau-/Infrastrukturprojekte) gegliedert. Weitere Informationen können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Los-Nr: 5
Kurze Beschreibung: BIM-Manager Auftraggeber Italienische Schweiz (IT) – Hochbau
für das Baumanagement Zentral.
Bei diesem Los werden maximal 3 Zuschläge erteilt bzw. Rahmenverträge abgeschlossen.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros,
71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: EBP Schweiz AG, Mühlebachstrasse 11,  8008  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  044 395 11 79,  E-Mail:  tudor.stefanescu@ebp.ch
Preis (Gesamtpreis):  Ohne Angabe gemäss Art. 51 Abs. 4 Lit. b BöB und lVöB 2019
Bemerkung: 334.39 Punkte von 500 Punkten. 1. Rang.

Name: pom + Consulting AG, Limmatstrasse 214,  8005  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  078 851 64 93,  E-Mail:  patrick.pick@pom.ch
Preis (Gesamtpreis):  Ohne Angabe gemäss Art. 51 Abs. 4 Lit. b BöB und lVöB 2019
Bemerkung: 309.00 Punkte von 500 Punkten. 3. Rang.

Name: Basler & Hofmann AG Ingenieure Planer und Berater, Forchstrasse 395,  8008  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  044 387 12 97,  E-Mail:  stefan.kuersteiner@baslerhofmann.ch
Preis (Gesamtpreis):  Ohne Angabe gemäss Art. 51 Abs. 4 Lit. b BöB und lVöB 2019
Bemerkung: 315.47 Punkte von 500 Punkten. 2. Rang.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Nach Auswertung der Kriterienliste erzielten die Zuschlagsempfänger die vorteilhaftesten Angebote und die höchsten Punktzahlen. Des Weiteren lag die Punktzahl der berücksichtigten Anbieter über die geforderte Minimalpunktzahl von 300.00 Punkten.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 24.07.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1351525

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 02.11.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.