Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 08.11.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse Immobilien
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Immobilien, Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
058 463 20 20,
E-Mail:
marianne.zuercher@armasuisse.ch,
URL
www.armasuisse.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BIM-Manager seitens Auftraggeber armasuisse Immobilien
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Der BIM-Manager Auftraggeber definiert, organisiert und lenkt den BIM Prozess seitens armasuisse Immobilien (Besteller). Weiter sichert und prüft der BIM-Manager Auftraggeber die Qualität und Lieferung der nutzerspezifischen Daten nach den Vorgaben in den EIR armasuisse Immobilien. Der BIM-Manager Auftraggeber bildet das projektspezifische «BIM-Gewissen» von armasuisse Immobilien.
Aufgrund des heterogenen und umfangreichen Immobilien-/Infrastrukturportfolios, werden mehrere BIM-Manager Auftraggeber mit dieser Ausschreibung beschafft und Rahmenverträge abgeschlossen. Die sechs Lose sind nach den Regionen der Amtssprachen und der projektspezifischen Typologie (Hochbau versus Tiefbau-/Infrastrukturprojekte) gegliedert. Weitere Informationen können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. -
Los-Nr:
5
- Kurze Beschreibung: BIM-Manager Auftraggeber Italienische Schweiz (IT) – Hochbau
für das Baumanagement Zentral. Bei diesem Los werden maximal 3 Zuschläge erteilt bzw. Rahmenverträge abgeschlossen.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros, | | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: EBP Schweiz AG, Mühlebachstrasse 11,
8008
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
044 395 11 79,
E-Mail:
tudor.stefanescu@ebp.ch
Preis (Gesamtpreis):
Ohne Angabe gemäss Art. 51 Abs. 4 Lit. b BöB und lVöB 2019
Bemerkung: 334.39 Punkte von 500 Punkten. 1. Rang.
- Name: pom + Consulting AG, Limmatstrasse 214,
8005
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
078 851 64 93,
E-Mail:
patrick.pick@pom.ch
Preis (Gesamtpreis):
Ohne Angabe gemäss Art. 51 Abs. 4 Lit. b BöB und lVöB 2019
Bemerkung: 309.00 Punkte von 500 Punkten. 3. Rang.
- Name: Basler & Hofmann AG Ingenieure Planer und Berater, Forchstrasse 395,
8008
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
044 387 12 97,
E-Mail:
stefan.kuersteiner@baslerhofmann.ch
Preis (Gesamtpreis):
Ohne Angabe gemäss Art. 51 Abs. 4 Lit. b BöB und lVöB 2019
Bemerkung: 315.47 Punkte von 500 Punkten. 2. Rang.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach Auswertung der Kriterienliste erzielten die Zuschlagsempfänger die vorteilhaftesten Angebote und die höchsten Punktzahlen. Des Weiteren lag die Punktzahl der berücksichtigten Anbieter über die geforderte Minimalpunktzahl von 300.00 Punkten.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 24.07.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1351525
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 02.11.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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