Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 02.11.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich Computional Evaluation Group, Prof. Tanja Stadler, Mattenstrasse 26,
4058
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 633 83 40,
E-Mail:
gatt-wto@id.ethz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Projekt GenSpectrum
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Softwareentwicklungsleistung im GenSpectrum-Projekt für die epidemiologische Überwachung der genetischen Varianten von Krankheitserregern (Zusammenarbeit mit dem Centers for Desease and Prevention der USA).
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72260000 - Dienstleistungen in Verbindung mit Software |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: TNG Technology Consulting GmbH,
85774
Unterföhring,
Deutschland,
Telefon:
+49 89 2158 996-0,
E-Mail:
office@tngtech.com
Preis (Gesamtpreis):
EUR 500'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gemäss Art. 21, Abs. 2, lit c BöB
Für die externe Beschaffung in dieser initialen Phase haben wir uns aufgrund der Flexibilität und der hohen Qualifikation für diese Anbieterin entschieden. Anwendungsspezifische Kenntnisse über genetische Sequenzdaten sowie über Algorithmen und Datenstrukturen für das Durchsuchen der Daten sind hier unabdingbar.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 26.10.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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