Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1373927
Zur Anmeldung:    Anmeldung

20.03.2024|Projekt-ID 268145|Meldungsnummer 1373927|Wettbewerbe

Wettbewerb

Publikationsdatum Simap: 20.03.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Abteilung Projektmanagement, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 461 13 40,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Adresse für die Einreichung des Projektbeitrags

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Dienst öffentliche Ausschreibungen,  zu Hdn. von (b24004) Zollikofen, Projektwettbewerb Arealvision mit Neubau Produktions- und Lagergebäude, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 461 13 40,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

05.04.2024
Bemerkungen: Über die Ausschreibung werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Zur Beantwortung von Fragen wird eine schriftliche Fragenbeantwortung durchgeführt. Die Fragen sind schriftlich und anonym bis spätestens am 05. April 2024 auf dem Fragenforum www.simap.ch einzureichen. Die Teilnehmenden werden ab dem angegebenen Termin per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch zur Verfügung stehen.

1.4 Frist für die Einreichung des Projektbeitrags

Datum: 12.07.2024  Uhrzeit: 23:55
Spezifische Fristen und Formvorschriften :   Abgabe Planunterlagen
- Die Wettbewerbseingaben sind zur Wahrung der Anonymität durch eine anonyme Person des Planerteams selbst oder durch eine Kurierin oder einen Kurier an der Warenannahme der Verfahrensadresse während der Öffnungszeiten von 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL bis spätestens Freitag, 12. Juli 2024 einzureichen.

- Bei Abgabe auf dem Postweg ist für die Fristwahrung der Poststempel (A-Post) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle massgebend (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe bei den Anbietenden.

- Zusätzlich gilt der Kommentar der SIA Kommission 142 über den Postversand von Wettbewerbseingaben (SIA Wegleitung 142i-301d «Postversand von Beiträgen von Wettbewerben und Studienaufträgen») mit den nachstehenden Ergänzungen: Die Teilnehmer müssen den Verlauf der Sendung unter www.post.ch unter «Track & Trace» verfolgen und wenn sie das Eintreffen am Ankunftsort nach 5 Tagen noch nicht feststellen können, dies unverzüglich dem SIA-Generalsekretariat mitteilen. Dieses wird sich treuhänderisch und unter Wahrung der Anonymität mit entsprechender Meldung an die Auftraggeberin richten. In jedem Fall ist das Vorhalten einer Kopie der Quittung (mit dem Strichcode) von äusserster Wichtigkeit.

- Die Teilnehmenden haben den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Projektbeiträge sicherzustellen. Zu spät eingereichte Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

- Verweigert eine Versandstelle die Annahme einer anonymen Sendung, so darf nicht die Verfasserschaft als Absender angegeben werden, sondern ist eine neutrale Treuhandstelle anzugeben, welche dem Teilnehmenden verfügbar ist (keine fiktiven Adressen) und der Auftraggeberin keinerlei Rückschluss auf eine Verfasserschaft ermöglicht. Es empfiehlt sich, diesbezüglich frühzeitig die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen und Informationen einzuholen.

Abgabe Modell
- Das Modell ist anonym verpackt in der mit der Modellgrundlage mitgelieferten Kartonkiste und versehen mit Vermerk sowie Kennwort bis spätestens Freitag, 2. August 2024 bei der Verfahrensadresse einzureichen.
Es gelten dieselben Eingabebedingungen wie für die Planabgabe.

1.5 Typ des Wettbewerbs

Projektwettbewerb

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Wettbewerbsobjekt

2.1 Art der Wettbewerbsleistung

Architekturleistung

2.2 Projekttitel des Wettbewerbes

(b24004) Arealvision mit Neubau und Produktions- und Lagergebäude, Meielen Nord, Zollikofen, Projektwettbewerb

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

(b24004) 620

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Baukostenplannummer (BKP): 291 - Architekt,
292 - Bauingenieur,
293 - Elektroingenieur,
294 - HLK-Ingenieur,
295 - Sanitäringenieur,
296 - Landschaftsarchitekt,
2976 - Gebäudeautomationsingenieur

2.5 Projektbeschrieb

Am nordöstlichen Rand von Zollikofen soll auf dem ehemaligen Industrieareal Meielen Nord eine Arealvision aufgezeigt werden, welche die Baubedürfnisse der nächsten Jahrzehnte sowie Vorschläge für qualitätsvolle Aussenräume enthält. Ziel ist es, das Areal selbst, wie auch die umliegenden Quartiere mit den vorgeschlagenen Massnahmen aufzuwerten. Es ist die Absicht der Ausloberin, diese Arealvision entsprechend den angemeldeten Baubedürfnissen während der nächsten Jahrzehnten zu realisieren.
Im Weiteren soll der erste Baustein dieser Arealvision als konkreter Projektvorschlag aufgezeigt werden. Aufbauend auf den Grundmauern eines bestehenden Lagergebäudes soll ein Ersatzneubau geplant werden, welcher die Anforderungen an die Nutzbarkeit und Flexibilität eines modernen Produktions- und Lagergebäudes erfüllt und gleichzeitig die heute aktuellen, umfassenden Anforderungen an das Bauen nach ökologischen und energieschonenden Grundsätzen in vorbildlicher Weise exemplarisch umsetzt.

2.6 Realisierungsort

Zollikofen

2.7 Aufteilung in Lose?

Nein

2.8 Werden Varianten zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Die Planerteams haben je einen einzigen Projektvorschlag einzureichen. Lösungsvarianten sind weder bei der Arealvision noch bei der Projektaufgabe zugelassen und führen zum Ausschluss des Wettbewerbsbeitrages.

2.9 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.10 Realisierungstermin

Bemerkungen: Es ist vorgesehen, unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens mit den Projektierungsarbeiten zu beginnen. Zurzeit ist hierfür folgender Terminplan vorgesehen:

Grobkostenschätzung für die Immobilienbotschaft (Basis: Wettbewerbsprojekt) Oktober 2024
Vorprojekt mit Kostenschätzung Januar 2025
Bauprojekt mit Kostenvoranschlag Juni 2025
Kreditbewilligung durch das Parlament 2025
Baubewilligungsverfahren 2025
Beschaffung der Bauleistungen 2025
Baubeginn ca. Anfang 2026
Fertigstellung / Bezug ca. Mitte 2027

Die Terminangaben gelten vorbehältlich der Parlamentsentscheide, der Beschaffungsreife des Projekts und der entsprechenden Kreditbewilligungen. Sollte das Vorhaben um ein oder mehrere Botschaftsjahre nach hinten verlegt werden, so verschieben sich die Rahmentermine sinngemäss.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind Planerteams mit Generalplanerfunktion bestehend aus Architektinnen und Architekten (Gesamtleitung), Bauingenieurinnen und Bauingenieuren, HLKKSE-Fachplanerinnen und HLKKSE-Fachplanern sowie Landschaftsarchitektinnen oder Landschaftsarchitekten mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz, oder einem Vertragsstaat des GATT/WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt. Die Teilnahmebedingungen müssen spätestens ab dem Zeitpunkt der Abgabe der Wettbewerbsbeiträge erfüllt sein.

Der freiwillige Beizug von weiteren Fachpersonen durch die Teilnehmenden führt für die Auftraggeberin zu keiner Verpflichtung. Vergaben zusätzlich notwendiger Fachplanermandate werden nach der Zuschlagserteilung gemäss den beschaffungsrechtlichen Vorgaben durch die Auftraggeberin erfolgen.

Mehrfachteilnahmen von einzelnen Teammitgliedern sind mit Ausnahme der gesamtleitenden Architekturbüros zulässig. Die Verantwortung für allfällige Konflikte bei einer Mehrfachbeteiligung von Teammitgliedern tragen die Planerteams selbst.

Das Planerteam muss angemeldet sein und die vom Gesamtleiter oder der Gesamtleiterin unterschriebene Selbstdeklaration über die Einhaltung der Verfahrensgrundsätze eingereicht haben.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine

3.3 Zahlungsbedingungen

Keine

3.4 Einzubeziehende Kosten

Keine

3.5 Projektgemeinschaften

Sind zugelassen

3.6 Subunternehmer

Keine Angaben

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Einreichen des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars (Unterlage h);
- Einreichen des unterschriebenen Formulars Selbstdeklaration (Unterlage i).

3.9 Entscheidkriterien

aufgrund der nachfolgenden Angaben:
Die Wettbewerbsbeiträge werden wertungsfrei formell und materiell vorgeprüft. Dabei entscheiden die formellen Kriterien über die Zulassung zur Beurteilung. Die materiellen Kriterien entscheiden über die Zulassung zur Preiserteilung.
Insbesondere wird bei den Projekten in der engeren Wahl die Wirtschaftlichkeit des Projektteils (Einhaltung des Kostenrahmens) durch einen Experten beurteilt.

Formelle Kriterien:
- Fristgerechte Einreichung der Unterlagen
- Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen
- Anonymität und Sprache

Materielle Kriterien:
- Erfüllung der Areal- und Projektaufgabe
- Einhaltung der Rahmenbedingungen
- Erfüllung des Raumprogramms

Beurteilungskriterien:
Die aufgeführten Beurteilungskriterien legen aus einer Gesamtsicht heraus Qualitäten und Defizite der Projekte offen. Das Preisgericht wird aufgrund der aufgeführten Kriterien im Rahmen seines Ermessens eine Gesamtwertung vornehmen. Die Reihenfolge enthält keine Gewichtung.
- Städtebauliches Konzept
- Qualität und Funktionalität des Freiraumkonzepts
- Umgang mit den topografischen Verhältnissen
- Aspekte der Nachhaltigkeit (Kreislaufwirtschaft, CO2-Bilanz, Ökologie, Rückbaukonzept)
- Wirtschaftlichkeit (Lebenszykluskosten)
- Ortsbauliche Einbindung
- Architektonisches Konzept und konstruktiver Ausdruck
- Organisation der Räume, Erschliessung und Wegführung
- Tragwerkskonzept
- Haustechnik- und Klimakonzept

3.10 Bedingungen für den Erhalt der Wettbewerbsunterlagen

Kosten: Keine

3.11 Sprachen

Sprachen der Projektbeiträge: Deutsch, Französisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch
Bemerkungen: Die Verfahrenssprache und Sprache der späteren Geschäftsabwicklung ist Deutsch. Die Wettbewerbseingaben können in Deutsch, Französisch oder Italienisch erfolgen. Die Fragen sind in der Verfahrenssprache zu stellen.

3.13 Bezugsquelle für Wettbewerbsunterlagen

unter www.simap.ch
Wettbewerbsunterlagen sind verfügbar ab: 20.03.2024  bis  12.07.2024
Sprache der Wettbewerbsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Wettbewerbsunterlagen :   Die Unterlagen (exkl. Modell) können auf der simap-Plattform www.simap.ch ab 20. März 2024 heruntergeladen werden.

Die Anmeldung zur Teilnahme hat bis am 28. Juni 2024 (Anmeldeschluss (administrativer Einschreibetermin)) per E-Mail mit dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformular (Unterlage h) an die Verfahrensadresse zu erfolgen. Zusammen mit dem Anmeldeformular hat das gesamtleitende Architekturbüro das unterschriebene Formular «Selbstdeklaration» (Unterlage i) beizulegen. Die übrigen Mitglieder des Planerteams reichen die Selbstdeklaration im Verfasserkuvert mit der Planabgabe ein.
Die Bestätigung der Wettbewerbsteilnahme und der Versand des Gutscheins für den Modellbezug erfolgen nach Eingang der Anmeldung.

Das Modell kann nur gegen Vorweisen des Modellgutscheins und nach Voranmeldung (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) ab Montag, 25. März 2024 bei der Verfahrensadresse abgeholt werden. Erfolgt keine fristgerechte Abgabe eines vollständigen und zur Beurteilung zugelassenen Projekts, wird die Auftraggeberin die Modellbaukosten von CHF 300.- dem Teilnehmenden in Rechnung stellen.

4. Andere Informationen

4.1 Namen der Mitglieder und der Ersatzleute der Jury sowie allfälliger Experten

Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter
Barbara Suter, Dipl. Architektin ETH, Stv. Leiterin Projektmanagement BBL (Vorsitz)
Astrid Staufer, Dipl. Architektin ETH SIA BSA, Frauenfeld
Malte Kloes, MSc Arch ETH, Zürich
Christoph Schubert, Dipl. Ing. Landschaftsarchitekt HTL BSLA, Zürich
Daniel Schürer, Dipl. Architekt ETH SIA, Zürich (Ersatz)

Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter
Zarina Mehmedagic, Projektentwicklerin Immobilienmanagement BBL
Thomas Nyffenegger, Nutzervertreter, Logistikbasis der Armee LBA
Daniel Bichsel, Gemeindepräsident Zollikofen
Roger Perren, Stv. Nutzervertreter, Logistikbasis der Armee LBA (Ersatz)

Expertinnen und Experten mit beratender Stimme (Beizug von weiteren Personen nach Bedarf)
Marco Cavelti, Ressortleiter Immobilienmanagement BBL
André Speck, Projektleiter Projektmanagement BBL
Beat Nyffenegger, Objektverantwortlicher Objektmanagement BBL
Sabine Breitenstein, Bauverwalterin Zollikofen
Heinz Etter, Dipl. Energieingenieur HTL NDS, Neukom Engineering, Adliswil
Fred Baumeyer, Dipl. Bauingenieur TU, Basler&Hofmann, Zürich
Jörg Lamster, Dipl. Ing. Architektur und Städtebau TH SIA, MAS Wirtschaftsingenieur Durable GmbH
Benjamin Stadler, MSc Geografie, Verkehrsingenieur SVI, Kontextplan, Bern
Sara Müller, MAS Bauökonomin, Büro für Bauökonomie, Luzern

Das Beurteilungsgremium behält sich vor, bei Bedarf weitere Experten beizuziehen (z.B. Brandschutzplaner).

4.2 Ist der Entscheid der Jury verbindlich?

Ja

4.3 Gesamtpreissumme

Dem Preisgericht steht eine Gesamtpreissumme von CHF 250'000.- exkl. MwSt. zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf eine feste Entschädigung. Die verschiedenen Auszahlungen sind nicht Bestandteil des späteren Honorars.

Es werden 5 bis 8 Preise vergeben.

Das Preisgericht kann beschliessen, dass Wettbewerbsbeiträge, die in wesentlichen Punkten von den Programmbestimmungen abweichen, angekauft und rangiert werden. Bei Einstimmigkeit hat das Preisgericht ferner die Möglichkeit, einen angekauften Wettbewerbsbeitrag im ersten Rang zur Weiterbearbeitung zu empfehlen.
Für allfällige Ankäufe stehen maximal 40% der Gesamtpreissumme zur Verfügung.

4.4 Besteht ein Anspruch auf feste Entschädigung?

Nein

4.5 Anonymität

Das Verfahren wird anonym durchgeführt: In allen Phasen des Wettbewerbs ist durch alle Beteiligten die Anonymität der Wettbewerbsbeiträge strikt zu wahren. Verstösse gegen das Anonymitätsgebot führen zum Ausschluss vom Verfahren.

Zwecks Einhaltung der Anonymität sind sämtliche eingereichten Unterlagen mit dem Vermerk «(b24004) Zollikofen, Projektwettbewerb Arealvision mit Neubau Produktions- und Lagergebäude» und mit einem Kennwort zu versehen. Alle massstäblichen Pläne sind mit einem grafischen Massstab zu versehen, damit bei Planverkleinerungen die Dokumente aussagekräftig bleiben. Die Pläne sind an geeigneter Stelle mit einem Symbol für die Aufhängeordnung zu markieren.

Die Modellkiste ist oben und auf einer Breitseite mit dem Vermerk und mit dem Kennwort zu versehen; so bleibt bei gestapelten Modellkisten die Kennzeichnung sichtbar.

Alle Pläne sind ungefaltet im Querformat DIN A0 darzustellen. Diese werden für die Beurteilung und Ausstellung in zwei übereinanderliegenden Reihen aufgehängt. Die ersten Blätter (von links aus gesehen) haben zwingend den Schwarzplan 1:5'000 und die Situationspläne 1:500 zu enthalten; ansonsten ist das Layout frei, wobei auf eine platzsparende Darstellung zu achten ist. Es stehen maximal 4 A0-Blätter zur Verfügung.

Die Pläne sind ungerollt in Mappen sowie in folgender Art und Anzahl abzugeben:

1 Plansatz A0 (Präsentationspläne)
1 Plansatz A0 (Vorprüfungspläne)
1 Plansatz A2 (Verkleinerungen)

Alle Dokumente sind vorzugsweise in schwarzer Strichtechnik auf weissem Papier einzureichen. Farbige Darstellungen und Elemente sind zwar nicht ausdrücklich untersagt, es wird jedoch erwartet, dass sich die Art der Darstellung darauf beschränkt, in angemessener Weise die Projektidee zu vermitteln. Eingriffe im Bestand sind farblich zu differenzieren, wobei eine leichte Differenzierung aus grafischen Gründen zulässig ist, solange die Aussagen lesbar bleiben. Bei reinen Neubaubereichen kann auf die Differenzierung verzichtet werden.

Weitere erläuternde Darstellungen wie Skizzen, Schemata, Diagramme und Modellfotos sind erlaubt. Die Grösse allfälliger Visualisierungen ist kleinformatig zu halten und sollte – sofern die Arealvision dargestellt wird – auf die räumliche Atmosphäre und die Freiraumgestaltung fokussieren (Die Fassadengestaltung gehört bei der Arealvision nicht zu den Beurteilungskriterien!).

4.6 Art und Umfang der gemäss Wettbewerbsprogramm zu vergebenden weiteren planerischen Aufträge oder Zuschläge

Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Verfassenden des im ersten Rang platzierten Projekts entsprechend der Empfehlung des Preisgerichtes im Rahmen eines KBOB-Vertrags einerseits mit der Projektierung und Ausführung des Produktions- und Lagergebäudes und andererseits mit der Ausarbeitung eines Masterplans für das Gesamtareal freihändig zu beauftragen.
Hinsichtlich der Realisierung weiterer Etappen auf der Basis der Arealvision behält sich die Auftraggeberin vor, weitere Planungsleistungen entweder als Folgeauftrag an den Gewinner oder die Gewinnerin freihändig zu vergeben oder neu auszuschreiben.
Sollte das zur Weiterbearbeitung empfohlene Planerteam nicht über die nötige Eignung und Kapazität für die Auftragsabwicklung verfügen, so hat die Auftraggeberin das Recht, dieses zum Beizug von entsprechenden Subplanern zu verpflichten.
Grundsätzlich sollen 100 % Teilleistungen gemäss LHO SIA 102, 103, 105 und 108 vergeben werden. Die Auftraggeberin behält sich allerdings vor in einem ersten Schritt nur die Phasen 31, 32, 33, 41 sowie die Ausführungsplanung teilweise, im Rahmen von ca. 65% Teilleistungen phasenweise freizugeben. Vorbehalten bleibt weiter die Zustimmung zur Realisierung und zur Finanzierung durch die dafür zuständigen Instanzen.

Weitere freiwillig beigezogene Fachplanende und Spezialisten, können von der Auftraggeberin freihändig beauftragt werden, sofern sie beim Siegerprojekt einen wesentlichen, vom Preisgericht gewürdigten Beitrag geleistet haben.

4.7 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.8 Besondere Bedingungen des Wettbewerbsverfahrens

Keine Angaben.

4.9 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Keine Angaben.

4.10 Sonstige Angaben

Verbindlichkeitserklärung
Das Wettbewerbsprogramm und die Fragenbeantwortung sind für die Auftraggeberin, die Teilnehmenden und das Preisgericht verbindlich. Mit der Abgabe eines Projektvorschlags anerkennen die Teilnehmenden die Bestimmungen dieses Verfahrens und alle Entscheidungen des Preisgerichts, auch in Ermessensfragen.

Urheberrecht
Das Urheberrecht verbleibt bei der Verfasserschaft. Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Ankäufen ausgezeichneten Wettbewerbsarbeiten gehen ins Eigentum der Auftraggeberin über. Eine Publikation der Projekte durch die Auftraggeberin erfolgt unter vollständiger Angabe der Autorenschaft, ein spezielles Einverständnis ist nicht erforderlich. Publikationen von Wettbewerbsbeiträgen durch ihre Verfasserschaft bedürfen keiner Genehmigung durch die Auftraggeberin.

Weitere Bestimmungen
Die Wettbewerbsteilnehmenden sind nicht befugt, die von der Auftraggeberin bereitgestellten Daten und Unterlagen für einen anderen als den vorgenannten Zweck zu gebrauchen oder sie Dritten in irgendeiner Form zugänglich zu machen.

Besichtigung
Es findet keine begleitete Begehung des Areals statt. Das Areal kann jederzeit besichtigt werden. Dabei dürfen die Gebäude nicht betreten werden und dem Werkverkehr ist Beachtung zu schenken. Die Verantwortung liegt bei den Teilnehmenden.

4.11 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.12 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.