Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 01.11.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Flughafen Zürich AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Flughafen Zürich AG,
zu Hdn. von
Jürg Wolfsteiner, Postfach,
8058
Zürich-Flughafen,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0) 43 816 38 66,
E-Mail:
juerg.wolfsteiner@zurich-airport.com
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Ressourcen Management System
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Das heutige Ressource Management System (RMS) für Standplatz-, Gate- sowie Gepäckbänder (Racetrack) «Sally» (resource allocation management system) soll abgelöst werden. «Sally» ist eine regelbasiertes Ressourcen Management Software, mit welcher die Zuteilung und Planung von Standplätzen, Gates und Racetracks vorgenommen wird, sowohl operativ (taktisch) wie auch pre-taktisch (strategisch).
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 48100000 - Branchenspezifisches Softwarepaket |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
13.09.2023
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1363175
3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf-
Sonstige Information
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.2 zu berichtigende DatenFrist für die Einreichung des AngebotesBisher: 09.11.2023 12:00 Neu: 17.11.2023 12:00
Datum der OffertöffnungBisher: 09.11.2023 Neu: 17.11.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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